Beratung über Veränderungen bei den Kosten für die Anwohnerparkregelung

Symbolbild Parken mit Anwohnerausweis --Foto:© Thomas Scheben

In der Ausschusssitzung  für Umwelt, Mobilität, Klimaschutz und Wald wird in der ersten Vorberatung eine Änderung der Gebühren  für die Anwohnerparkausweise vorgeschlagen.

Nach dieser Beschlussvorlage, die auch am 1.6.23 dem Haupt und Finanzausschuss, Wirtschaftsförderung, Tourismus und Liegenschaften und dem Rat am 15.06.2023  zur Beschlussfassung vorgelegt wird geht es um eine Gebührenänderung der Anwohnerparkausweise.

Bisher wurden die Kosten mit 30 Euro pro Anwohnerusweis berechnet. Zukünftig plant die Verwaltung die Kosten anders zu berechnen .


„Zitat aus der Beschlussvorlage :

  1. Orientierung an dem Kostensatz : Der Kostensatz orientiert sich an den mit den Parkflächen im Straßenraum verbundenen Kosten. 
  2. Orientierung an Mietzins für alternative Abstellmöglichkeit (z.B. Parkgarage) : Der Marktpreissatz beruht direkt auf den Gebühren oder Preisen, die für das Parken
    von Gebietsfremden im Straßenraum oder von Bewohnern in öffentlich zugänglichen Parkgaragen für einen Stellplatz bezahlt werden müssen.
  3. Orientierung an den Bodenrichtwerten : Der Bodenrichtwert regelt den Wert einer Fläche im öffentlichen Raum. Die Richtwerte können innerhalb der Kommune je nach Lage variieren und müssen jährlich überprüft werden. Berechnet wird ausschließlich die durch das Fahrzeug beanspruchte Fläche in Kombination mit dem Bodenrichtwert

Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für das Jahr 2023 hat der Rat einen Beschluss (Nr.: 125/23) zur Anpassung der Gebühren für Bewohnerparkausweise im Gebiet der Stadt Bad Honnef getroffen. Die dort formulierten Annahmen einer Erhöhung auf 120 Euro für das Jahr 2023 sowie auf 240 Euro ab 2024 bieten lediglich eine Kalkulationsgrundlage und bedurften der weiteren Bearbeitung und Vorberatung im Fachausschuss. “

Ggf. Anmerkungen: Der Ansatz für den jährlichen Ertrag in Höhe von 142.600 entspricht dem Beschluss des Rates zur Haushaltssatzung für das Jahr 2023 im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung. Für das Jahr 2023 wird ein Ertrag in Höhe von 61.110 erwartet.

Zitat ENDE !“


Information zu den vorgeschlagenen Änderungen und weitere Details finden sie im Bürger Informationssystem unter dem Tagesordnungspunkt 4.2

Weiteres werden die Beratungen in den Ausschüssen und die Abstimmung im Rat zeigen.

 

(eb)

17.05.2023