Persönliche Erklärung von Nicole Westig MdB zur Suizidhilfe

Nicole Westig -- Foto :©Chaperon

*** PERSÖNLICHE ERKLÄRUNG ***

Persönliche Erklärung nach §31 GO BT

TOP 5 Suizidhilfe

Bei der heutigen Abstimmung  zur Sterbehilfe unterstütze ich den zusammengeführten Gesetzesentwurf aus den Entwürfen der Gruppen um Katrin Helling-Plahr und Renate Künast.
Als Freie Demokratin und pflegepolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion ist mir Selbstbestimmung in allen Lebenslagen ein besonderes Anliegen. Ein selbstbestimmtes Leben darf das selbstbestimmte Sterben nicht ausschließen. Es ist unser gesellschaftlicher Auftrag, Menschen eine würdige Begleitung und Unterstützung in allen Lebensphasen zu ermöglichen,

Mit dem oben genannten Gesetzesentwurf schaffen wir daher die notwendigen strukturierten Beratungs- und Begleitungsangebote, so dass eine verantwortungsvolle Suizidassistenz möglich wird. Damit sichern wir für die Betroffenen die Wahrung ihrer Menschenwürde und Selbstbestimmung bis ans Lebensende.
Diese Beratungsangebote sollen niedrigschwellig und bei Bedarf auch aufsuchend und für alle Betroffenen kostenfrei gestaltet sein. Wichtig ist mir, dass die Betroffenen nicht nur Informationen zur Suizidhilfe, sondern auch zu weiteren Hilfsangeboten erhalten, die möglicherweise ihre Lebensqualität steigern und so Handlungsalternativen zum Suizid sein können. Deshalb bin ich froh über die gleichzeitige Einbringung eines Entschließungsantrags zur weiteren Stärkung der Suizidprävention. Das ist gerade im Bereich der palliativen Versorgung von besonderer Bedeutung. Suizidhilfe und Suizidprävention gehören für mich zusammen.
Der Gesetzesentwurf sieht zudem vor, dass die Verschreibung der entsprechenden Medikamente frühestens drei Wochen nach einer Beratung erfolgen kann. Damit wollen wir Affekthandlungen entgegenwirken, und Zweifel an einer Dauerhaftigkeit des Sterbewunsches ausräumen. Über die Härtefallkonstellation kann hiervon abgewichen werden, sofern sich die Betroffenen in einem schweren oder plötzlich eintretenden Leidenszustand befinden. In diesem Fall muss ein zweiter unabhängiger Arzt bzw. eine zweite unabhängige Ärztin ebenfalls zu der Einschätzung kommen, dass ein Härtefall vorliegt.
So deutlich ich das Recht auf Suizidassistenz auch unterstütze, darf sich daraus aber keine Verpflichtung auf Durchführung ergeben. Ärztinnen und Ärzte müssen frei entscheiden können, ob sie eine Suizidassistenz anbieten wollen oder nicht. Überall dort, wo keine ausreichenden Angebote zur Beratung und Verschreibung aufgebaut werden können, kann über das Landesrecht eine alternative Beratungsstelle bestimmt werden, in der qualifiziertes Personal diese Aufgaben übernimmt.

Mir ist es wichtig, Menschen, die den Wunsch haben, gehen zu dürfen, und ihre Angehörigen damit nicht alleine zu lassen. Deshalb unterstütze ich eine rechtssichere Lösung, die nicht auf das Strafrecht setzt. Gleichzeitig unterstütze ich damit die Schaffung von Strukturen, die tatsächlichen Zugang zu Hilfsangeboten für diese Menschen bereitstellen.

 

Nicole Westig  (Mdb)

06.07.2023


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