Das Bürgerbüro informiert: Neuregelungen zum Kinderreisepass

Symbolbild Reisepass © Thomas Scheben

Ab dem 01.01.2024 dürfen die bekannten und ein Jahr gültigen Kinderreisepässe nicht mehr ausgestellt werden. Erziehungsberechtigte müssen vom neuen Jahr an für ihren Nachwuchs einen Reisepass oder einen Personalausweis für Personen unter 24 Jahren beantragen. Dieser ist dann sechs Jahre lang gültig, es sei denn, das verwendete Passfoto lässt eine Identifizierung bereits vorher nicht mehr zu. Hintergrund ist, dass zunehmend Reiseländer den nicht mit einem elektronischen Chip ausgestatteten Kinderreisepass nicht mehr anerkennen.
Sollten Erziehungsberechtigte für ihre Kinder einen Kinderreisepass beantragen wollen, kann dies noch bis zum 22.12.2023 im Rahmen eines Termins im Bürgerbüro der Stadt Bad Honnef geschehen.

 

Quelle: Stadt Bad Honnef  – Thomas Heinemann

24.11.2023-214