ACHTUNG !!! Unwetterwarnung: Aktuelle Hinweise zum Schulbetrieb


Der Deutsche Wetterdienst erwartet morgen (17. Januar) in Teilen von NRW Glatteis und starke Schneefälle. Die Schulabteilung der Bezirksregierung Köln hat festgelegt, dass das Unwetter einen geordneten Unterrichtsbetrieb ohne eine Gefährdung von Schülerinnen und Schülern in Teilen des Regierungsbezirks Köln
nicht zulässt.
In folgenden Kreisen / kreisfreien Städten findet am 17.01.2024 kein Präsenzbetrieb an Schulen statt:
➡ Stadt Aachen
➡️ Stadt Bonn
➡️ Städteregion Aachen
➡️ Kreis Düren
➡️ Kreis Euskirchen
➡️ Kreis Heinsberg
➡️ Oberbergischer Kreis
➡️ Rhein-Erft-Kreis
➡️ Rheinisch-Bergischer Kreis
➡️ Rhein-Sieg-Kreis
In den nachfolgenden Städten entscheiden die Schulleitungen in Absprache mit den Schulträgern eigenverantwortlich, ob der Präsenzunterricht ausgesetzt wird oder nicht:
➡️ Stadt Köln
➡️ Stadt Leverkusen
Im Rahmen der organisatorischen und personellen Möglichkeiten entscheidet die Schulleitung über die Einrichtung von Unterricht mit räumlicher Distanz entsprechend den Vorgaben in Ziffer 1.3 des o.g. Erlasses.
Lehrkräfte haben unabhängig von dieser Regelung ihren Dienst anzutreten oder fortzusetzen, soweit es die Witterungsverhältnisse zulassen. Es gelten die Bestimmungen gemäß § 15 ADO.
Für Schülerinnen und Schüler, die die Mitteilung über den Unterrichtsausfall nicht mehr rechtzeitig erreicht hat und die deshalb im Schulgebäude eintreffen, ist eine  angemessene Beaufsichtigung durch die Schulen und nach Möglichkeit eine Bereitstellung alternativer Unterrichtsformen gem. Ziffer 1.3 des o.g. Erlasses zu gewährleisten.
Sollte es im Rahmen der Unwetterereignisse zu einer schulischen Krisensituation kommen, wenden Sie sich bitte auf dem bekannten Meldeweg für Notfälle an Schulen an die Bezirksregierung.
Weitere Informationen finden sie HIER
Quelle : Bezirksregierung KÖLN

17:01.2024  – Stand 18 Uhr