Mitnahme von E-Tretrollern in Bahnen der SWB nicht mehr gestattet

Symbolbild E-Scooter - Foto:© Thomas Scheben

Fahrgäste von SWB Bus und Bahn dürfen ab Freitag, 1. März 2024 , vorerst keine E-Tretroller mehr in den Bahnen mitnehmen. Mit der Entscheidung setzt die SWB-Tochter gemeinsam mit zahlreichen anderen Verkehrsunternehmen eine Empfehlung des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) um.

Das Verbot erlässt SWB Bus und Bahn aus Sicherheitsgründen. Denn im Ausland, aber auch in Hamburg war es zu Akkubränden gekommen. Derzeit müssen die Hersteller von E-Tretrollern nur sehr niedrige Sicherheitsanforderungen erfüllen. Das steigert die Wahrscheinlichkeit eines Akkubrandes im Vergleich zu anderen Elektrofahrzeugen.

So liegt die entsprechende DIN-Norm bei Pedelecs und E-Bikes beispielsweise deutlich höher. Deshalb sind diese genauso wenig von dem Verbot betroffen wie Elektro-Rollstühle und die vierrädrigen Elektromobile für mobilitätseingeschränkte Menschen.

Alternative Mobilitätsangebote rund um die Haltestellen

In Bussen dürfen die E-Scooter noch transportiert werden, da hier im Ernstfall schneller evakuiert werden könnte. Sollte es neue wissenschaftliche Erkenntnisse geben oder sollten die Hersteller nachbessern, behält sich SWB Bus und Bahn vor, das Verbot der E-Scooter in Bahnen wieder aufzuheben.

Wir bitten unsere Fahrgäste um Verständnis und verweisen neben anderen alternativen Mobilitätsangeboten für die letzte Meile auf die E-Roller von TIER, die im gesamten Stadtgebiet in Haltestellennähe zu finden sind. Weitere Infos gibt es hier.

 

Quelle: SWB Bus und Bahn (se)

27.02.2024