Bundestagswahl 2025: 16 Direktkandidatinnen und Direktkandidaten in den zwei Wahlkreisen des Rhein-Sieg-Kreises

Symbolbild Foto:© Thomas Scheben

Der gemeinsame Kreiswahlausschuss für die Wahlkreise 96 und 97 des Rhein-Sieg-Kreises hat in seiner Sitzung am Freitag, 24. Januar 2025, in jedem Wahlkreis acht Kreiswahlvorschläge für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 zugelassen.

Die Zulassung erfolgte nach § 26 Abs. 1 S. 3 Bundeswahlgesetz (BWG) unter der Bedingung, dass die Landesliste der jeweiligen einreichenden Partei nach § 28 BWG zugelassen wird.

Zugelassen wurden folgende Kreiswahlvorschläge:

Wahlkreis 96 – Rhein-Sieg-Kreis I

Eitorf, Hennef, Lohmar, Much, Neunkirchen-Seelscheid, Niederkassel, Ruppichteroth, Siegburg, Troisdorf und Windeck

Sebastian Hartmann, Bornheim                         SPD
Elisabeth Winkelmeier-Becker, Siegburg         CDU
Rebecca Stümper, Siegburg                                GRÜNE
Niko Gräfrath, Much                                             FDP
Tobias Ebenberger, Lohmar                                AfD
Jason Pascal Osterhagen, Solingen                    Die Linke
Martin Wunschock, Niederkassel                      FREIE WÄHLER
Marcel Landsberg, Königswinter                        Volt
Wahlkreis 97 – Rhein-Sieg-Kreis II

Alfter, Bad Honnef, Bornheim, Königswinter, Meckenheim, Rheinbach, Sankt Augustin, Swisttal und Wachtberg

Ute Krupp, Rheinbach                                          SPD
Dr. Norbert Röttgen, Königswinter                    CDU
Moritz Wächter, Alfter                                         GRÜNE
Nicole Westig, Bad Honnef                                  FDP
Roger Beckamp, Windeck                                    AfD
Heinz-Peter Schulz, Bornheim                            Die Linke
Dr. Michael Stehr, Troisdorf                                FREIE WÄHLER
Valeska Huland, Bornheim                                  Volt

Die Kreiswahlvorschläge der Parteien PIRATEN und Volksabstimmung sowie eines Einzelbewerbers wurden wegen fehlender Unterlagen beziehungsweise nicht ausreichender Unterstützungsunterschriften zurückgewiesen.

Wahlberechtigt zur Bundestagswahl sind alle Bundesbürgerinnen und Bundesbürger, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland wohnen beziehungsweise sich gewöhnlich aufhalten. Hinzu kommen auf Antrag bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen im Ausland lebende Deutsche.

Bei der Bundestagswahl gilt das Zwei-Stimmen-Wahlrecht: Die Erststimme wird für eine Bewerberin oder einen Bewerber im Wahlkreis, die Zweitstimme für die Landesliste der favorisierten Partei abgegeben.

 

Quelle: Rhein-Sieg-Kreis (ps)

29.1.2025