Kontrollen zur Einhaltung des Jugendschutzgesetzes

Symbolbild --Ordnungsamt -- Foto:©Thomas Scheben

Um den Jugendschutz im Stadtgebiet zu gewährleisten, führte das Ordnungsamt der Stadt Bad Honnef am Freitagmorgen Alkoholtestkäufe durch. In zwei von vier Fällen gelang es der minderjährigen Testkäuferin, Alkohol zu erwerben, ohne dass eine Alterskontrolle durchgeführt wurde. Gegen die Verkäufer wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz eingeleitet.

Mit Testkäufen überprüft das Ordnungsamt regelmäßig, ob die gesetzlich vorgeschriebenen Altersgrenzen für den Verkauf von Alkohol und Zigaretten von den Betrieben eingehalten werden. Bier und Wein sind ab 16 Jahren frei verkäuflich. Tabak und Spirituosen wie Wodka, Likör, Obstbrand, Whisky, Rum, Tequila und Gin dürfen dagegen erst ab 18 Jahren in Tankstellen, Kiosken und Supermärkten verkauft werden. Nicht nur der Verkauf, sondern auch der Konsum von branntweinhaltigen Getränken oder Lebensmitteln ist für Jugendliche tabu.

Die Testkäufe sind auch eine Reaktion auf die regelmäßigen Beschwerden von Eltern, deren Kindern Alkohol oder Zigaretten verkauft wurden.

„Wir müssen Kinder und Jugendliche konsequent schützen. Alterskontrollen sind ein wichtiges Instrument zum Schutz der Jugend. Sie durchzuführen, heißt Verantwortung zu übernehmen“, appelliert Bürgermeister Philipp Herzog an die Gewerbetreibenden. „Die Ergebnisse der letzten Kontrolle zeigen, dass weiterhin Handlungsbedarf besteht.“

 

Quelle: Stadt Bad Honnef

05.10.2026