Muslimisches Opferfest: Kreisveterinäramt weist auf das Verbot des Schächtens hin

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Von Sonntag, 11. August 2019, bis Donnerstag, 15. August 2019, feiern Mitbürgerinnen und Mitbürger muslimischen Glaubens das traditionelle Opferfest. Es gilt als Höhepunkt der jährlichen Pilgerfahrt nach Mekka, der Hadsch, und ist das höchste islamische Fest.

Ein ritueller Bestandteil ist die Opferung eines Schafes oder Rindes. Das Opferfleisch wird an bedürftige Menschen, an Nachbarn und Freunde verteilt.

Das Veterinäramt des Rhein-Sieg-Kreises weist darauf hin, dass beim Schlachten der Opfertiere das in Deutschland geltende Recht zu beachten ist. Jedes Schlachttier, auch ein Schaf- oder Ziegenlamm, muss vor dem Schlachten dem amtlichen Tierarzt des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes des Rhein-Sieg-Kreises zur Untersuchung vorgestellt werden. Danach wird das Fleisch darauf untersucht, ob es für den Verzehr geeignet ist.

„Die Tiere dürfen nicht im Freien geschlachtet werden, sondern nur in zugelassenen Schlachtstätten. Sie müssen betäubt werden, um Schmerzen und Leiden während der Tötung zu vermeiden“, betont Dr. Klaus Mann, Leiter der Abteilung Tiergesundheit im Kreisveterinäramt. „Da die Betäubung nicht zum Tod führt und das Ausbluten verhindert, wird das Fleisch der auf diese Weise geschlachteten Tiere von vielen islamischen Religionsgemeinschaften akzeptiert.“

Das Schächten, also das Töten der Tiere ohne vorherige Betäubung, ist in Deutschland verboten. Verstöße gegen diese Bestimmungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem hohen Bußgeld geahndet wird. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreisveterinäramtes überwachen während der Zeit des Opferfestes die Einhaltung der tierschutzrechtlichen Anforderungen.

Für Rückfragen steht des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Rhein-Sieg-Kreises unter der Rufnummer 02241 / 13-2335 zur Verfügung.

 

Quelle: Rhein-Sieg-Kreis (an)