Durch die Lockerungen der Corona-Schutzbestimmungen können die Bürgerinnen und Bürger wieder persönlich im Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises in Siegburg und in der Außenstelle in Meckenheim ihre Zulassungsangelegenheiten regeln. Wir alle müssen die Ausbreitung des Coronavirus aber weiterhin eindämmen!
In einem publikumsintensiven Bereich wie dem Straßenverkehrsamt ist es daher besonders wichtig, die Schutzbestimmungen einzuhalten. Dazu gehört z.B., den Zugang in die Kreisverwaltung zu regulieren und auf die Abstandsregelungen zu achten. Auch muss ein Termin vereinbart werden unter den Telefonnummern
Siegburg: 02241 / 13-3939
Meckenheim: 02225 / 9409-0 oder -5014
oder online unter www.rhein-sieg-kreis.de/termin-sva
Aufgrund der verschärften Beschränkungen im März und April war es den Bürgerinnen und Bürgern nicht möglich, persönlich ins Straßenverkehrsamt zu kommen. Da der Publikumsverkehr jetzt wieder eingeschränkt möglich ist, gibt es aktuell ungewöhnlich viele Anrufe und Online-Anmeldungen gleichzeitig; es kann also zu Verzögerungen kommen. Der Rhein-Sieg-Kreis bittet hier um Verständnis.
„Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind im Einsatz“, sagt Harald Pütz, der Leiter des Straßenverkehrsamtes des Rhein-Sieg-Kreises. „Trotz der Corona-Einschränkungen kümmern wir uns um alle Anliegen so schnell wie möglich!“
Rhein-Sieg-Kreis (an) 18.05.2020
195