Europawahl 26.05.2019: Wahlhelfer*innen gesucht

(c) European Parliament

Für die Europawahl am 26. Mai 2019 sucht die Stadt Bad Honnef Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Nur mit einer ausreichenden Anzahl von Bürgerinnen und Bürgern, die sich als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zur Verfügung stellen, kann die Wahl durchgeführt werden.

Die ehrenamtliche Tätigkeit wird je nach Funktion mit einer Entschädigung entlohnt.

Interessierte Wahlhelferinnen oder Wahlhelfer müssen die Wahlberechtigung besitzen, also unter anderem am Wahltag volljährig sein und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen beziehungsweise EU-Bürgerinnen oder –Bürger sein.

Der Einsatz im Wahllokal beginnt schon vor der Öffnung der Wahllokale. Die Wahlzeit dauert von 8:00 bis 18:00 Uhr, anschließend werden die Stimmen ausgezählt. Die Helferinnen und Helfer bilden Teams und arbeiten im Schichtbetrieb. Wird ein Wunschwahllokal angegeben, versucht das Wahlbüroamt, dies zu berücksichtigen.

Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer erhalten Informationsmaterial und werden, soweit sie eine Leitungsfunktion im Wahlvorstand übernehmen, vor der Wahl in einer Informationsveranstaltung auf ihre Aufgaben vorbereitet.

Bei Interesse kann bitte die Annahmeerklärung (www.bad-honnef.de – Rathaus&Politik/Wahlen) ausgefüllt und an wahlen@bad-honnef.de zurückgesendet werden.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich auch an Violetta Steinbach und Petra Fernow telefonisch unter 02224/184-157, 02224/184-120 oder 02224/184-255 und per E-Mail wahlen@bad-honnef.de wenden.

Die Stadt Bad Honnef dankt im Voraus.


Was wird gewählt?

Vom 23. bis 26. Mai 2019 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union zum neunten Mal das Europäische Parlament. Die Bundesregierung hat am 19. September 2018 als Wahltermin für die Europawahl in Deutschland den 26. Mai 2019 bestimmt.

Nach Artikel 14 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 1 Absatz 3 des Direktwahlaktes werden die Mitglieder in allgemeiner, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl für eine Amtszeit von fünf Jahren für die Wahlperiode 2019 bis 2024 gewählt.

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt für die Europawahl 2019 sind nach § 6 Absatz 1 Europawahlgesetz (EuWG) alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG), die am Wahltage

  • das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten
    a) in der Bundesrepublik Deutschland oder
    b) in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
  • nicht nach § 6 a Absatz 1 EuWG vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

 

Wahlberechtigt sind gemäß § 6 Abs. 2 EuWG darüber hinaus alle im übrigen im Ausland lebenden volljährigen Deutschen (Auslandsdeutsche) nach § 12 Abs.2 Bundeswahlgesetz (BWG), sofern sie

  • nach Vollendung ihres vierzehnten Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt.
  • aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.

 

Nach § 6 Absatz 3 EuWG sind ebenso wahlberechtigt alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger), die in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und die am Wahltage

  • das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten
    a) in der Bundesrepublik Deutschland oder
    b) in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung
    innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
  • nicht nach § 6 a Abs. 2 vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

 

Zum 14. April 2019 wird das Wählerverzeichnis für die Europawahl erstellt. Das Wählerverzeichnis wird in dem Zeitraum vom 06. bis 10. Mai 2019 zur Einsichtnahme bereit stehen.

Allen dort eingetragenen Wahlberechtigten werden voraussichtlich ab Ende April postalisch die Wahlbenachrichtigungen zugestellt.

Wer bis zum 05.05.2019 noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, wendet sich bitte umgehend an das Wahlamt der Stadt Bad Honnef.

Wahlberechtigte deutsche Unionsbürger, die bis zum 42. Tag vor der Wahl (= 14.04.2019) ihren Hauptwohnsitz in Bad Honnef haben sowie ausländische Unionsbürger, die bereits bei der letzten Europawahl in ein Wählerverzeichnis der Bundesrepublik Deutschland eingetragen waren, seit dem in Deutschland ihren Hauptwohnsitz und bis zum 42. Tag vor der Wahl ihren Hauptwohnsitz in Bad Honnef haben, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen.

Die erstmalige Eintragung ausländischer Unionsbürger, die bisher nicht in ein Wählerverzeichnis der Bundesrepublik Deutschland eingetragen sind und die in Bad Honnef bis zum 42. Tag vor der Wahl (14.04.2019) ihren Hauptwohnsitz haben, erfolgt nur auf Antrag.

Der Antrag, der per Vordruck zu stellen ist, wird beim Wahlamt ausgehändigt und ist spätestens am 04.05.2019 beim Wahlamt der Stadt Bad Honnef, Rathausplatz 1, Zimmer 13 abzugeben.

 

Ausschluss vom Wahlrecht

Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist

  • derjenige, für den zur Besorgung aller seiner Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist; dies gilt auch, wenn der Aufgabenkreis des Betreuers die in § 1896 Abs. 4 und § 1905 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bezeichneten Angelegenheiten nicht erfasst,
  • wer infolge eines Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt,
  • wer sich aufgrund einer Anordnung nach § 63 in Verbindung mit dem § 20 des Strafgesetzbuches (StGB) in einem psychiatrischen Krankenhaus befindet.

Wie wird das Wahlrecht ausgeübt?

Die Wahl zum Europäischen Parlament erfolgt nicht nach einem einheitlichen europäischen Wahlrecht, sondern nach nationalen Wahlgesetzen. Das Europawahlgesetz und die Europawahlordnung regeln das Wahlverfahren in der Bundesrepublik Deutschland.

Weitere Informationen gibt es auf der Homepage des Bundeswahlleiters unter www.bundewahlleiter.de .

Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme.

 

 

Quelle: Christine Pfalz  – Stadt Bad Honnef