Rechtstreit um den Borkenkäfer: OVG weist Beschwerde des BUND ab

Mit Beschluss von Donnerstag, 19. Dezember 2019, hat das Oberverwaltungsgericht NRW (OVG) in Münster die Beschwerde des Bundes für Umwelt- und Naturschutz (BUND) abgewiesen, mit der er den Stopp der Borkenkäfer-Bekämpfung im Stadtwald Bad Honnef erreichen wollte.

Bereits in der ersten Instanz vor dem Verwaltungsgericht Köln war der BUND mit seinem Eilantrag gescheitert. Dem schloss sich nun das OVG an und bestätigte nach summarischer Prüfung den Rhein-Sieg-Kreis sowohl im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit Naturschutzvorschriften als auch die fachliche Zielsetzung des geplanten Waldumbaus im Siebengebirge.

Weitere Rechtsmittel gegen den Beschluss sind nicht möglich. „Das ist eine gute Nachricht, die weit über den Einzelfall hinaus Bedeutung haben wird“, freut sich Christoph Schwarz, Umweltdezernent des Kreises.

Der 24-seitige Beschluss des OVG wird nun im Einzelnen ausgewertet und bei der naturschutzfachlichen Beurteilung weiterer waldbaulicher Maßnahmen im Siebengebirge zugrunde gelegt werden.

Rhein-Sieg-Kreis (ps)