Digitalisierung der Denkmalliste der Stadt Bad Honnef

Eine Liste der Bad Honnefer Denkmäler mit Fotos und Geodaten wird zukünftig auf einer neuen Plattform im Internet abrufbar sein. Die entsprechenden Daten werden ab dem 1. März 2020 von der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Bad Honnef in das Geoinformationssystem „denkmal.nrw“ eingepflegt. Eigentümerinnen und Eigentümer werden um Kooperation gebeten.

Durch Mitarbeitende der Stadt Bad Honnef werden ebenfalls ab 1. März 2020 die Fassaden der Denkmäler, die straßenseitig sichtbar sind, fotografiert. Die Mitarbeitenden werden sich selbstverständlich ausweisen können. Sämtliche Hinweise, die Rückschlüsse auf Personen ziehen lassen wie beispielsweise Klingelschilder oder Autokennzeichen, werden unkenntlich gemacht. Auch hierbei wird um wohlwollende Unterstützung gebeten.

Denkmäler werden geschützt, die Informationen über Verortung und Charakteristika sind daher allen Bürgerinnen und Bürgern zur Einsicht öffentlich zugänglich, so beschreibt es das Denkmalschutzgesetz. Die Digitalisierung und Veröffentlichung der Denkmallisten ist ein wichtiger Schritt hin zu einer modernen und transparenten Denkmalpflege. Außerdem stehen die Daten durch die Veröffentlichung für Planungen und Genehmigungen leichter zur Verfügung. Ab dem 1. März 2020 können sich die Bürgerinnen und Bürger unter https://www.geoportal.nrw/ informieren.

Das Online-Tool und Geoinformationssystem denkmal.nrw wird vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellt, so dass der Service in allen Kommunen gleichermaßen bereitsteht und dabei die rechtlichen Rahmenbedingungen der EU sowie die Sicherheit des Datenschutzes gewährleistet werden. Die Stadtverwaltung ist gemäß Geodatenzugangsgesetz angehalten, die bisher bereits öffentlich einsehbare Denkmalliste der Stadt Bad Honnef nunmehr mit den dazugehörigen Geodaten in die Datenbank einzupflegen und aktuell zu halten. Veröffentlicht werden alle Daten, die gemäß der Verordnung über die Führung der Denkmalliste vom 13.03.2015 unter § 2 Abs. 1 DLV geführt werden. Eine entsprechende Bekanntmachung wurde herausgegeben.

Für die Eigentümerinnen und Eigentümer von Denkmälern ist es wichtig, dass sie wissen, dass sie Widerspruch einlegen müssen, wenn sie datenschutzrechtliche Bedenken haben. Der Widerspruch muss schriftlich an die Datenschutzbeauftragten der Stadt Bad Honnef gerichtet werden. Die betreffenden Angaben werden dann in der Denkmalliste solange nicht abrufbar gestaltet, bis die Interessenabwägung erfolgt ist. Zu beachten ist ebenfalls der § 2 Abs. 1 der Denkmallisten-Verordnung, welcher genau vorschreibt, wie die Denkmalliste zu führen ist.

 

Weitere Informationen:

Luis Kohl, Untere Denkmalbehörde der Stadt Bad Honnef, Rathausplatz 1, 53604 Bad Honnef, Telefon 02224/184-160, E-Mail luis.kohl@bad-honnef.de .
Der Widerspruch muss schriftlich an die Stadtverwaltung Bad Honnef, Datenschutzbeauftragte Elfi Homscheid, Rathausplatz 1, 53604 Bad Honnef, eingereicht werden.
Die Bekanntmachung findet sich auf der Internet-Seite der Stadt Bad Honnef: https://mienbadhonnef.de  (https://meinbadhonnef.de/neuigkeiten/#bekanntmachungen )

 

Informationen des Ministeriums:

www.mhbkg.nrw.de (Themen, Bau, Denkmalschutz);

https://www.mhkbg.nrw/themen/bau/denkmalschutz/denk-mal-digital-unterstuetzung-fuer-kommunen-zur-digitalisierung-von .

 

Quelle : Christine Pfalz – Stadt Bad Honnef