Aufgrund von Nachfragen: Falschparken ist deutlich teurer geworden, aber keineswegs nur in Bad Honnef

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Ein „Knöllchen“ ist immer ärgerlich, jetzt aber auch richtig teuer. Nicht nur in Bad Honnef, wie der erste Beigeordnete Holger Heuser aufklärt: „In den vergangenen Tagen haben wir im Ordnungsamt einige Nachfragen irritierter Verkehrsteilnehmer erhalten, dass Falschparken im Stadtgebiet plötzlich viel teurer als andernorts wäre. Das ist mitnichten der Fall. Richtig ist aber, dass mit Inkrafttreten der überarbeiten Straßenverkehrs-Ordnung zum 28. April viele Verstöße mit einem höheren Ordnungs- oder Bußgeld bewehrt worden sind.“ Der sogenannte Bußgeldkatalog, der die Höhe der „Knöllchen“ vermisst, ist dabei bundesweit einheitlich, betont Heuser.

Im Bereich des ruhenden Verkehrs, also des Haltens und Parkens von Fahrzeugen, sind die Strafen für das Halten in zweiter Reihe von bislang 15 Euro auf nunmehr 55 Euro erhöht worden. Werden durch das Halten in zweiter Reihe andere Verkehrsteilnehmer behindert, sind sogar 70 Euro und ein Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg fällig. Ebenfalls 55 Euro sind nun bundesweit fällig, wenn mit einem Kraftfahrzeug auf einem Geh- oder Radweg geparkt oder auf einem auf der Fahrbahn angebrachten Schutzstreifen für Radfahrern gehalten wurde. Auch hier erhöht sich das Bußgeld bei Behinderung anderer Autofahrer, Radfahrer oder Fußgänger auf 70 Euro und einen Punkt in Flensburg.
Mit der Überarbeitung der StVO sind diverse weitere neue Regelungen und Auflagen für Kraftfahrzeugführer einhergegangen, über die sich Verkehrsteilnehmer selbstständig zu informieren haben, betont Holger Heuser: „Die Neuerungen haben ein ganz klares Ziel: schwächere Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger und Radfahrer sollen besser vor den Gefahren eines Unfalls mit und durch schwere Kraftfahrzeuge geschützt werden. Das «Recht des Stärkeren», das manche Kraftfahrzeugführer für sich zu beanspruchen glauben, gab und gibt es im Straßenverkehr nicht.“ Zugleich appelliert der Erste Beigeordnete an die Autofahrer, sich an die Straßenverkehrs-Ordnung zu halten: „Beim Halten und Parken sind in der StVO Ausnahmeregelungen wie «Nur mal eben kurz», «ich bin gleich wieder weg» und «ich störe doch im Moment niemanden» auch weiterhin nicht vorgesehen. Nicht in Bad Honnef und auch sonst nirgendwo in Deutschland.“

 

 

Quelle: Thomas Heinemann – Stadt Bad Honnef

 

17.05.2020, 145