Autofahren im Urlaub – andere Länder, andere Regeln

Beispielbild Autoverkehr (c) Th.Scheben

Wer in diesem Sommer mit dem Auto in den Urlaub fährt oder mit dem Auto im Ausland unterwegs ist, sollte die im jeweiligen Land geltenden Vorschriften für Autofahrerinnen und Autofahrer im Hinterkopf haben. Darauf macht das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises vor Beginn der jetzt auch unter Coronabedingungen dennoch startenden Reisezeit aufmerksam. In Deutschland sind als Ausrüstung ein Verbandskasten, ein Warndreieck und Warnwesten Pflicht. „In vielen Ländern reicht diese Ausstattung allerdings nicht und es gelten zusätzliche Regelungen“, sagt der Leiter des Straßenverkehrsamtes des Rhein-Sieg-Kreises, Harald Pütz.

In Thailand ist es verboten, mit nacktem Oberkörper Auto zu fahren, in Dänemark muss vor jeder Fahrt kontrolliert werden, ob jemand unter dem Auto liegt und im US-amerikanischen Bundesstaat Colorado darf man sonntags nicht mit schwarzen Autos fahren. Ganz so skurril sind die Gesetze in den meisten Ländern nicht, aber auch sie müssen beachtet werden.

In Frankreich sind beispielsweise Navigationsgeräte mit eingebauter „Blitzer-Warnung“ verboten. Davon betroffen sind auch Mobiltelefone mit Navigationsfunktion. Hier droht ein Bußgeld von bis zu 1.500 Euro. Zudem müssen Autofahrerinnen und Autofahrer dort ein unbenutztes Alkoholtestset dabeihaben. Solche Teströhrchen gibt es in Frankreich an Tankstellen, in Supermärkten oder in Apotheken. Sie müssen den Aufdruck „AF“ tragen, um anerkannt zu werden.

Warnwesten sind in Frankreich Pflicht, genauso wie in Italien, Österreich oder Spanien. In Kroatien sind mit Benzin gefüllte Reservekanister verboten, dafür müssen Autofahrerinnen und Autofahrer dort Ersatzglühlampen mit sich führen. Das gilt auch für Tschechien. Etwas kurios klingt eine Vorschrift aus Italien: dort müssen Hunde im Auto angeschnallt werden.

Das Telefonieren mit dem Handy am Ohr ist in fast allen EU-Ländern verboten, außer in Schweden. In Spanien sind sogar Kopfhörer untersagt – da bleibt nur noch die Freisprechanlage.

Auch sollte man sich informieren, ob es eine Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln gibt beziehungsweise welche Bestimmungen beim Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen im eigenen Auto beispielsweise bei Grenzübergängen zu beachten sind.

Für die verschiedenen Länder gibt es viele unterschiedliche Regeln. „Deshalb gilt generell: informieren Sie sich vor Ihrer Reise mit dem Auto über die im jeweiligen Land geltenden Vorschriften“, so Harald Pütz. „Dann gibt es auch keine unerwünschten Souvenirs in Form von Knöllchen und vor allen Dingen kann so auch unnötigem Ärger vorgebeugt werden“.

Sollte man diese im Ausland übrigens erhalten haben, ist es nicht sinnvoll, sie zu ignorieren. Seit dem Jahr 2010 können Geldbußen aus fast allen EU-Ländern in Deutschland vollstreckt werden. In Deutschland werden die fälligen Beträge aus dem EU-Ausland ab einer Grenze von 70 Euro vollstreckt, aus Österreich sogar schon ab 25 Euro. Diese Grenze gilt für das Bußgeld zuzüglich der anfallenden Verwaltungskosten. Ein im Ausland fälliges Fahrverbot ist ausschließlich im jeweiligen Land durchsetzbar. Auch Punkte in Flensburg gibt es für Verkehrsverstöße im Ausland nicht.

 

 

Quelle: Rhein-Sieg-Kreis (db)

11.06.2020/233