Kommunalwahl auch für Menschen mit Sehverlust barrierefrei

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Am Sonntag, 13. September 2020, können blinde und sehbehinderte Menschen in Nordrhein-Westfalen zum ersten Mal flächendeckend barrierefrei an einer Kommunalwahl teilnehmen. Gemeinsam mit den Blinden- und Sehbehindertenvereinen in NRW haben die Landkreise und Kommunen Hilfen für Menschen mit Sehverlust entwickelt, die es ihnen erlauben, ihre Stimmen bei der Kommunalwahl selbstständig, frei und geheim abzugeben.

Betroffene Bürgerinnen und Bürger erhalten auf Wunsch ein kostenloses Wahlhilfepaket mit einer Wahlschablone. Die Stimmzettel werden in diese Schablone eingelegt, über deren nummerierte Öffnungen an der gewünschten Stelle ein Kreuz gemacht werden kann. Die genaue Funktionsweise erläutert eine CD, die ebenfalls in dem Wahlhilfepaket enthalten ist.

Eine akustische Stimmzettelansage erklärt, welche Kandidatin/welcher Kandidat hinter den einzelnen auswählbaren Wahlvorschlägen steht. Dazu wurde für jeden Gemeindewahlbezirk eine 0800er-Nummern eingerichtet, unter denen alle Stimmzettel (Rat, Bürgermeisterin/Bürgermeister, Kreistag, Landrätin/Landrat) von einer Computerstimme vorgelesen werden. Es kann sowohl zwischen den Stimmzetteln als auch zwischen den Einträgen der Kandidatinnen und Kandidaten gesprungen werden. Die Anrufenden können sich die Ansage mehrfach anhören, die Rufnummern sind täglich 24 Stunden erreichbar.

Unter der Telefonnummer 02159 / 9655-0 oder per Mail an info@bsv-nordrhein.de können alle Wahlberechtigten die Wahlhilfepakete (Schablone und CD) beim Blinden- und Sehbehindertenverein Nordrhein kostenlos bestellen und bei Bedarf die Telefonnummer des akustischen Dienstes des eigenen Wahlbezirks erfragen. Die Wahlbezirks-Rufnummer kann darüber hinaus unter Eingabe der Postleitzahl bei der Telefonansage 0231 / 550 330 337 36 abgefragt werden.

Weitere Informationen unter www.bsvw.org/kommunalwahl-barrierefrei

 

 

Quelle: Rhein-Sieg-Kreis (ps)

19.08.2020/340