Kommunalwahlen 2020: Keine Wahlbenachrichtigung erhalten?

Rathaus Bad Honnef -- Foto:© Thomas Scheben

Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 23. August 2020 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss bis zum 28. August 2020, 12:00 Uhr, beim Wahlleiter Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.

Das Wählerverzeichnis kann an den Werktagen in der Zeit vom 24. August 2020 bis 28. August 2020) im Wahlamt der Stadt Bad Honnef eingesehen werden.

Das Wahlamt befindet sich im Gebäude Rathausplatz 10 a, gegenüber Rathaus, rechts neben Bürgerbüro, ausgewiesener Eingang über Hofgelände. Die Öffnungszeiten sind: Mo.-Di. 8-12 Uhr, Do. 8-12 Uhr sowie 15-17 Uhr, Fr. 8-12 Uhr.

Ein Grund, weshalb Wahlbenachrichtigungen noch nicht zugegangen sind, kann auch darin liegen, dass sie nicht zugestellt werden konnten und von der Deutschen Post AG als nicht zustellbar an das Wahlamt zurückgesandt wurden. Allen Wahlberechtigten, die bislang keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, wird daher empfohlen, sich beim Wahlamt zu erkundigen, ob ihre Wahlbenachrichtigung möglicherweise nicht zustellbar war.

Fragen zu den Kommunalwahlen beantwortet das Wahlamt der Stadt Bad Honnef, Telefon (02224) 184-151, E-Mail wahlen@bad-honnef.de.

 

Quelle: Christine Pfalz – Stadt Bad Honnef

21.08.2020