Denkmalförderungsprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2021

Symbolbild - Denkmal Foto:© Thomas Scheben

Die Bezirksregierung Köln bewilligt – auf entsprechenden Antrag – direkte Landeszuschüsse zu Denkmalsanierungen, auch zu Maßnahmen privater Eigentümerinnen und Eigentümer, Religionsgemeinschaften oder Vereinen. Anträge sind für das jeweilige Folgejahr bis zum 1. Oktober zu stellen. Die Untere Denkmalbehörde der Stadt Bad Honnef unterstützt bei Bedarf bei der Vorbereitung des Förderantrags an die Bezirksregierung Köln und erteilt auch die notwendige denkmalrechtliche Erlaubnis. Eigentümerinnen und Eigentümer von Baudenkmälern haben demnach noch die Möglichkeit, bis zum 01.10.2020 (Eingang des Antrags bei der Bezirksregierung) einen Antrag auf Denkmalförderung zu stellen. Bei Bewilligung kann eine Bezuschussung von bis zu 50 Prozent (Religionsgemeinschaften 30 Prozent) der anerkennungsfähigen Kosten gewährt werden.

 

Was wird gefördert?

Förderfähig sind die Aufwendungen, die für die bauliche Erhaltung des Denkmals erforderlich sind (nicht etwa fiktive Mehrkosten gegenüber einer üblichen Ausführung an einem nicht denkmalgeschützten Gebäude/Objekt), ebenso Ausgaben für Bauvoruntersuchungen, wissenschaftliche Erforschung und Erfassung sowie Präsentation. Gefördert werden zum Beispiel die Reparatur, Aufarbeitung und Instandsetzung von Fenstern, Fassaden, Wänden, Dächern (auch denkmalgerechte Neueindeckung), Treppen, Dachstühlen, Türen, Böden, Altären, Orgeln, Einfriedungen usw. sowie die hierfür erforderlichen und angemessenen Architekten- und Ingenieurkosten.

 

Was wird nicht gefördert?

Nicht gefördert werden zum Beispiel Modernisierungen, Nutzbarmachung von Denkmälern, Renovierungen und Schönheitsreparaturen sowie Arbeiten, die einer üblichen Bauunterhaltung entsprechen, wie sie auch Eigentümer von nicht denkmalgeschützten Gebäuden/Objekten leisten müssen. Hierunter fallen auch Wärmedämmung, Blitzschutzmaßnahmen, Taubenabwehr, Brandschutzmaßnahmen, Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit, Elektroinstallation, sanitäre Anlagen, Heizungsanlagen, Hausanschlüsse und Neue Fenster und Türen.

 

Hinweis:

Das Antragsverfahren ist bei der Frist bis zum 01.10. zu berücksichtigen. Die Maßnahme darf zudem nicht vor Erhalt des Zuwendungsbescheides der Bezirksregierung begonnen werden. Die Fördermaßnahme muss also für das Förderjahr 2021 vorgesehen sein.

 

Informationen zum Antragsverfahren und allen nötigen Unterlagen gibt es bei:

Stadt Bad Honnef
Untere Denkmalbehörde
Luis Kohl
Rathausplatz 1
53604 Bad Honnef
Telefon 02224 184- 160
E-Mail luis.kohl@bad-honnef.de

 

Quelle: Christine Pfalz – Stadt Bad Honnef

25.08.2020 – 237