Alkoholtestkauf verlief ernüchternd

Symbolbild

rotz der derzeitigen Corona-Belastungen werden die alltäglichen Ordnungsamtsaufgaben weiterhin wahrgenommen. So wurden in der 48. KW mehrere Alkoholtestkäufe zur Gewährleistung des Jugendschutzes im Stadtgebiet durchgeführt. In einem Fall verlief der Testkauf allerdings ernüchternd, da die jugendliche Testperson Wodka käuflich erwerben konnte.

Immer wieder überprüft das Ordnungsamt mit Testkäufen, ob die gesetzlich vorgeschrieben Altersgrenzen bei Alkohol und Zigaretten von den Betrieben beim Verkauf eingehalten werden: Bier und Wein sind ab 16 Jahren frei verkäuflich. Tabak und anderer Alkohol wie zum Beispiel Wodka, Likör, Obstbrand, Whiskey, Rum, Tequila und Gin dürfen erst ab 18 Jahren in Tankstellen, Kiosken und Supermärkten frei verkauft werden. Nicht nur der Verkauf, auch der Konsum von branntweinhaltigen Getränken oder Lebensmitteln ist für Jugendliche tabu.

Die regelmäßigen Testkäufe ergeben sich auch aus der Tatsache, dass von Eltern häufig Beschwerden eingehen, wonach an minderjährige Kinder bzw. Jugendliche Alkohol oder Zigaretten verkauft worden seien. Gegen den Verkäufer bzw. den Leiter der betreffenden Filiale wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.

Quelle: Andrea Hauser – Stadt Bad Honnef

04.12.2020- 330