Wahl des Naturschutzbeirates: Landrat Sebastian Schuster zu den Vorwürfen von Achim Baumgartner

Landrat Sebastian Schuster , Foto: ©Thomas Scheben, Archiv

„Ich verwehre mich ausdrücklich gegen die Vorwürfe von Achim Baumgartner, der mir ein nicht demokratisches Verfahren und einen Wahlbetrug unterstellt“, kommentiert Landrat Sebastian Schuster die aktuellen medialen Äußerungen des Vorstands der BUND-Kreisgruppe Rhein-Sieg zur Wahl des Naturschutzbeirates im vergangenen Dezember. „Die Wahl ist nicht zu beanstanden, zu diesem eindeutigen Ergebnis kommt auch die Kommunalaufsicht bei der Bezirksregierung“, so Landrat Schuster weiter.

Der Kreistag hatte in seiner Sitzung am 1. Dezember 2020 die Mitglieder für den Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde gewählt. Zugrunde lag dieser Entscheidung ein Beschlussvorschlag, den die Kreisverwaltung aus den Stellungnahmen der vorschlagsberechtigten Vereine und Gruppen formuliert hatte. Gegen diese Beschlussvorlage richtet sich die massive Kritik von Achim Baumgartner.

Für Landrat Sebastian Schuster ist diese diffamierend und absolut nicht nachvollziehbar: „Die Vorschläge selbst waren dem Beschlussvorschlag alle im Original beigefügt. Für den Kreistag war aus diesem Gesamtpaket klar und transparent erkennbar, dass die Verwaltung aus den Vorschlägen einen konkreten Vorschlag abgeleitet hat. Er hätte auf dieser Basis selbstverständlich die Option gehabt, einen anderslautenden Beschluss zu fassen – wie der Name schon sagt, handelt es sich um einen Beschlussvorschlag.“

Diese Bewertung teilt auch die Bezirksregierung Köln, an die sich der BUND NRW gewandt hatte, um die Wahl von aufsichtsrechtlicher Stelle prüfen zu lassen. Deren Einschätzung ist eindeutig. „Die von Ihnen vorzulegende Vorschlagsliste ist dem Kreistag ordnungsgemäß zur Kenntnis gebracht worden. […] Eine Bindung an den Vorschlag hinsichtlich der Priorisierung sieht das Gesetz nicht vor; vielmehr geht aus der Verpflichtung zur Benennung mehrerer Kandidaten gerade hervor, dass dem Kreistag eine freie Wahl zu ermöglichen sein muss“, heißt es in der Antwort an den BUND. Ebenso eindeutig fällt das Fazit aus: „Somit ist die Wahl der Mitglieder für den Naturschutzbeirat im Rhein-Sieg-Kreis vom 01.12.2020 nicht zu beanstanden.“

 

Quelle : Rhein-Sieg-Kreis (ke)

18.02.2021 -079