Wildtier-Nachwuchs im Wald schützen

Symbolbild Foto: (c) Thomas Scheben

Im Frühjahr werden in Wald und Flur die meisten Jungtiere geboren. Tierschutzbeauftragte ruft Waldbesuchende zur Rücksicht auf.

In den ersten Monaten im Jahr bekommt ein Großteil der bei uns heimischen Wildtierarten seinen Nachwuchs. Ob Hasen, Kaninchen, Rehe oder Vögel – im Frühling werden die Jungtiere des Waldes geboren. „Um weder die Jungtiere noch die Muttertiere zu gefährden oder zu stören, müssen wir uns gerade jetzt in Wald und auf dem Feld besonders rücksichtsvoll und verantwortungsbewusst verhalten. Hunde gehören jetzt an die Leine“, erläuterte die nordrhein-westfälische Tierschutzbeauftragte, Dr. Gerlinde von Dehn.

Freilaufende Hunde können in der Setz-, Brut- und Aufzuchtzeit großen Schaden anrichten. Rehe setzen, wie es in der Jagdsprache heißt, die Kitze in Wiesen nahe der Waldgrenze ab. Hochträchtige Tiere sind sehr empfindlich. Sie werden von stöbernden Hunden aufgespürt und in Einzelfällen zu Tode gehetzt. Selbst kleine Hunde versetzen Rehkitze, junge Hasen oder Vogelküken in lebensgefährlichen Stress, wenn sie hinter ihnen herjagen. Bei den Vögeln sind insbesondere die Bodenbrüter gefährdet und das nicht nur durch streunende Katzen. Auch freilaufende Hunde, Spazierende und Freizeitsportlerinnen und -sportler, die jenseits der Wege dem Gelege nahekommen, verhindern das zurückgezogene Brüten.

Vorsicht beim Auffinden von Jungtieren! Zum Schutz vor möglichen Feinden verharren viele Jungtiere vom Feldhasen bis zum Rehkitz reglos am Boden. Stillhalten ist für sie oft überlebenswichtig. Wer so ein Jungtier findet, darf es nicht aufnehmen, sondern macht am besten einen großen Bogen darum. Die Tiermütter sind meistens ganz in der Nähe, kommen aber erst dann, wenn der Mensch sich ausreichend entfernt hat.

„Wer den Wald und die Natur und die darin lebenden Tiere schätzt, der sollte sie auch schützen. Bleiben Sie auf den befestigten Wegen, nehmen Sie Ihren Hund an die Leine. Und wenn Ihnen in der Natur verletzte, hilflose oder sich auffällig verhaltende Tiere auffallen, informieren Sie die zuständige Kreisordnungsbehörde, die Revierförsterin, den Revierförster oder eine Jägerin oder einen Jäger in der Nähe“, appellierte die Landestierschutzbeauftragte.

 

Quelle: mulnv.nrw

11.05.2021