Anpassung der Taxitarife


Der Kreisausschuss für Planung und Verkehr beschloss in seiner jüngsten Sitzung am 10. Juni 2021 – vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung durch den Kreistag am 24. Juni 2021 – eine Anpassung der Beförderungsentgelte für Taxifahrten.

Diese 18. Änderung der Tarifordnung sieht eine Erhöhung der Grundgebühr um 0,30 Euro vor, also von 3,70 Euro auf 4,00 Euro. Auch der Tag- und Nachttarif soll um 0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer steigen, also von 2,10 Euro beziehungsweise 2,30 Euro auf 2,40 Euro und 2,60 Euro.

Hinzu kommt vorübergehend ein einmalig zu entrichtender Corona-bedingter Zuschlag von 1,50 Euro. Fahrer- und Kundenschutz, Innenraumdesinfektion, Schutzmasken für Fahrgäste verursachen Mehraufwendungen. Sobald die Schutz-und Hygienemaßnahmen nach der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW nicht mehr notwendig sind, erübrigt sich der Corona-Zuschlag; spätestens mit Ablauf des 30.06.2022 soll er wieder entfallen.

Hintergrund dieser 18. Änderung der Tarifordnung ist, dass die Fachvereinigung Personenverkehr Nordrhein, Taxi-Mietwagen e.V. diese wegen Kostensteigerungen im Taxigewerbe, insbesondere wegen der mindestlohnbedingten Mehrkosten sowie pandemiebedingter Zusatzkosten geltend gemacht hatte. Letztmalig hatte sich die Tarifordnung zum 15. August 2019 geändert. Die jetzt vorgeschlagene Anpassung ist das Ergebnis eines Kompromisses zwischen dem Rhein-Sieg-Kreis und der Fachvereinigung.

 

Quelle: Rhein-Sieg-Kreis (hei)

11.06.2021/297