Bezirksregierung entscheidet über Dienstaufsichtsbeschwerde

Landrat Sebastian Schuster , Foto: ©Thomas Scheben, Archiv

Die Dienstaufsichtsbeschwerde der SPD-Kreistagsfraktion gegen Landrat Sebastian Schuster ist ganz überwiegend unbegründet. Das teilte die Bezirksregierung Köln jetzt mit.

Bestätigt wird Landrat Schuster dahingehend, dass er Ostern entschieden hatte, das Sonderkontingent AstraZeneca mit 14.000 Impf-IDs im Rhein-Sieg-Kreis über die Hausärzte verimpfen zu lassen und den 19 kreisangehörigen Städten und Gemeinden für priorisierte kommunale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter insgesamt 1.500 Impf-IDs zur Verfügung zu stellen. In diesen Punkten wurde die SPD-Dienstaufsichtsbeschwerde von der Bezirksregierung abgewiesen. „Ich bin sehr froh, dass meine Arbeit in diesen Punkten jetzt offiziell bestätigt ist; hatte doch insbesondere die Entscheidung über die Verimpfung des Sonderkontingentes in der Bevölkerung zu erheblichen Diskussionen geführt“, sagt Landrat Schuster.

Geringfügig stattgegeben wurde der Dienstaufsichtsbeschwerde in dem Punkt, dass am 6. April 2021 insgesamt 200 Impf-IDs seitens der Kreisverwaltung direkt an impfwillige Ü60-jährige Personen vergeben wurden, um bei der Öffnung des Jahrgangs 1941 aufgetretene Vakanzen zu füllen. In diesem Vorgehen bei der Vergabe sieht die Bezirksregierung Köln einen Verstoß gegen den Allgemeinen Gleichheitssrundsatz „Dass ich im April die falsche Vergabeart gewählt habe, tut mir sehr leid und ich entschuldige mich aufrichtig dafür. Damals dachte ich, es sei die richtige und vor allen Dingen pragmatischste Vorgehensweise“, so Landrat Sebastian Schuster. „Mir war es ein Anliegen, dass alle Termine im Impfzentrum ausgeschöpft wurden, da musste zeitnah eine Entscheidung her. Mit dem Wissen von heute würde ich es anders machen.“

„Das letzte Jahr hat uns allen sehr viel abverlangt. Ich setze mich mit ganzer Kraft dafür ein, die Menschen hier im Rhein-Sieg-Kreis gut durch diese außergewöhnlichen Zeiten zu bringen. Darauf können sie sich verlassen“, so Landrat Schuster abschließend.

 

Quelle: Rhein-Sieg-Kreis (rl)

05.07.2021 – 347