Für das Land NRW gilt ab Montag, 26. Juli 2021, die Inzidenzstufe 1 (7-Tages-Inzidenz über 10 bis 35). Auch wenn der Rhein-Sieg-Kreis selbst aktuell weiter in Inzidenzstufe 0 eingruppiert ist, führt die Höherstufung des Landes NRW zu einer Verschärfung der Regeln. Denn die aktuelle Corona-Schutzverordnung knüpft verschiedene Schutzmaßnahmen nicht nur an die Inzidenzstufe der Kreise und kreisfreien Städte, sondern auch an die des Landes.
Für eine mögliche Hochstufung des Rhein-Sieg-Kreises in die Inzidenzstufe 1 gilt:
Der Rhein-Sieg-Kreis hat am Donnerstag, 22. Juli 2021, erstmals den Schwellenwert von 10 überschritten. Sollte sich dieser Trend bis einschließlich Donnerstag, 29. Juli 2021, fortsetzen, würde für den Rhein-Sieg-Kreis ab Samstag, 31. Juli 2021, die Inzidenzstufe 1 gelten. Denn die Höherstufung sieht die Corona-Schutzverordnung grundsätzlich dann vor, wenn die 7-Tages-Inzidenz an acht aufeinander folgenden Tagen über der Grenze von 10 liegt. Bei einem dynamischen, nicht lokal begrenzten Anstieg kann das NRW-Gesundheitsministerium allerdings die Inzidenzstufe auch schon früher wieder erhöhen und damit die restriktiveren Schutzmaßnahmen der Stufe 1 wieder in Kraft setzen.
Was ändert sich ab Montag, 26. Juli 2021, durch die Inzidenzstufe 1 des Landes?
Maskenpflicht
Es gilt wieder eine generelle Maskenpflicht in Innenräumen:
Nicht nur im ÖPNV und im Einzelhandel und in Arztpraxen, sondern auch wieder in Innenräumen von Gaststätten, Museen, Zoos etc., bei Bildungsveranstaltungen, Gottesdiensten, Versammlungen, bei der Erbringung körpernaher Dienstleistungen und generell in allen für den Kundenverkehr geöffneten Innenräumen muss wieder mindestens eine medizinische Maske getragen werden.
Gastronomie
In der Gastronomie müssen die Beschäftigten mit Kundenkontakt wieder regelmäßig einen Test machen und eine Maske tragen. Die einfache Rückverfolgbarkeit muss wieder sichergestellt sein.
Einzelhandel
Für den Einzelhandel gilt wieder eine Flächenbegrenzung von einem Kunden je angefangene 10 Quadratmeter.
Versammlungen/Veranstaltungen
Bei Versammlungen/Veranstaltungen muss wieder die einfache Rückverfolgbarkeit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer gewährleistet werden.
Wenn mehr als 500 Personen (einschließlich immunisierter) Personen, an einer Veranstaltung (Theater, Kino, Konzert) teilnehmen, sind wieder ein Negativtestnachweis und ein Sitzplan nach Schachbrettmuster erforderlich. Bis zu dieser Personengrenze muss entweder ein Negativtestnachweis oder ein Sitzplan nach Schachbrettmuster vorliegen. Bei Sportveranstaltungen mit mehr als 500 Personen (einschließlich immunisierter Personen) greifen wieder Abstandsregeln sowie Personenbegrenzungen, außerdem muss ein Negativtestnachweis vorliegen.
Volks- und Schützenfeste, Musikfestivals etc. sind wieder untersagt.
Die Regelungen für private Veranstaltungen und Partys gelten unverändert weiter.
Freizeit
Der Betrieb von Diskotheken, Clubs etc. in Innenräumen ist wieder untersagt.
Weitere Informationen unter www.rhein-sieg-kreis.de/coronaregeln oder auf der Website des Landes unter www.land.nw/corona. Das Land NRW hat die Kontaktadresse corona@nrw.de eingerichtet, an die sich Bürgerinnen und Bürger mit Fragen zur Coronaschutzverordnung wenden können.
Quelle: Rhein-Sieg-Kreis (ke)
24.07.2021