Internationaler Tag der Demokratie: Wahlrecht nutzen!

Symbolbild (c) Thomas Scheben

Zum „Internationalen Tag der Demokratie“ ruft der Landrat des Rhein-Sieg-Kreises und Kreiswahlleiter Sebastian Schuster dazu auf, das Wahlrecht zu nutzen!

„Die Demokratie lebt vom allgemeinen, geheimen Wahlrecht“, betont Landrat Sebastian Schuster.

2007 wurde der 15. September von der Generalversammlung der Vereinten Nationen zum Internationalen Tag der Demokratie erklärt. „Das Leben in einer Demokratie und die damit verbundenen Rechte und Freiheiten wie der Schutz der Menschenwürde, die Meinungs-, Versammlungs-, Religions- und Pressefreiheit oder auch das Wahlrecht sind für uns selbstverständlich geworden. Doch eine Demokratie ist nicht selbstverständlich; ihre Werte müssen immer wieder mit Leben gefüllt werden. Darum ist es auch so wichtig, das Wahlrecht wahrzunehmen“, so Landrat Sebastian Schuster.

Aktuell wird am 26. September 2021 in Deutschland ein neuer Bundestag gewählt. Im Rhein-Sieg-Kreis sind in den zwei Bundestagswahlkreisen 97 (Rhein-Sieg-Kreis I) und 98 (Rhein-Sieg-Kreis II) rund 454.000 Menschen wahlberechtigt. Jede Wählerin und jeder Wähler hat zwei Stimmen: Mit der Erststimme wird der oder die Wahlkreisabgeordnete im Wege der Direktwahl gewählt. Die Erststimme wird auf der linken Stimmzettelhälfte abgegeben. Im Bundestagswahlkreis 97 stehen elf, im Bundestagswahlkreis 98 zwölf Direktkandidatinnen und Direktkandidaten zur Wahl.

Mit der Zweitstimme, die auf der rechten Stimmzettelhälfte vergeben wird, wählt man die Landesliste einer Partei. In NRW stehen Landeslisten von 27 Parteien zur Wahl.

„Mit Ihrer Stimme beeinflussen Sie die Zukunft unseres Landes! Gehen Sie wählen,“ appelliert Landrat Sebastian Schuster.

Wahlberechtigt sind alle Bundesbürgerinnen und Bundesbürger, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland gemeldet sind.

Die Wahllokale sind am 26. September 2021 zwischen 08:00 Uhr und 18:00 Uhr geöffnet. Das für sie jeweils richtige Wahllokal können die Bürgerinnen und Bürgern den Wahlbenachrichtigungen entnehmen. Es kann auch vorab per Brief gewählt werden. Hierzu muss persönlich oder schriftlich bei dem Wahlamt der zuständigen Stadt oder Gemeinde, deren Kontaktdaten sich auf der Wahlbenachrichtigung finden, ein Wahlschein beantragt werden. Damit die eigene Stimme zählt, muss der Wahlbrief bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Anschrift spätestens am Wahlsonntag, 26. September 2021, bis 18:00 Uhr vorliegen.

Bei der letzten Bundestagswahl im September 2017 lag die Wahlbeteiligung im Rhein-Sieg-Kreis bei 77,63 Prozent. Bundesweit beteiligten sich 76,2 Prozent der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger an der Wahl.

 

Quelle: Rhein-Sieg-Kreis (hei)

08.09.2021