Besuchsregelung nach der Coronaschutzverordnung im Rathaus und Nebenstellen der Stadt Bad Honnef — Wichtige Information für den Besuch der Stadtverwaltung, Stadtinformation und Stadtbücherei

Rathaus Bad Honnef Foto:©Thomas Scheben

Die Einlass-Regelungen für den Besuch des Rathauses und aller Nebenstellen wurden wegen der Änderungen der Coronaschutzmaßnahmen neu festgelegt.

Ein Besuch im Rathaus, der Stadtverwaltung ist weiterhin erst nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Außerdem sind alle Besucherinnen und Besucher des Rathauses Bad Honnef sowie seiner Nebenstellen inklusive Stadtinformation und Stadtbücherei grundsätzlich aufgefordert, eine vollständige Immunisierung gegen das Corona-Virus SARS-COVID19 (Impfung oder Genesung) oder eine entsprechende Testung (3G-Regel) nachzuweisen.

Getestete Personen im Sinne der Corona-Schutzverordnung sind Personen, die über ein nach der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung bescheinigtes negatives Ergebnis eines höchstens 48 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltests oder eines von einem anerkannten Labor bescheinigten höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Tests verfügen. Es wird gebeten, den Mitarbeitenden der Verwaltung unaufgefordert einen Nachweis vorzulegen.

Darüber hinaus werden alle Besucherinnen und Besucher daran erinnert, dass es notwendig ist, während des Besuchs eine Maske zu tragen und die Abstandsregeln zu beachten.

 

Quelle: Christine Pfalz – Stadt Bad Honnef

20.09.2021 – 230