Ruhender Verkehr: Auf mobile Halteverbotsschilder achten

Abschleppaktion wegen vorübergehender Halteverbote in Bad Honnef (c) Stadt Bad Honnef

Im Rahmen des Radverkehrskonzeptes in Bad Honnef wurden am 28.09.2021 Maßnahmen zur Schlaglochbeseitigung in der Löwenburgstraße und in der Alexander-von-Humboldt-Straße durchgeführt. Der rechtzeitige Start dieser Arbeiten wurde in beiden Straßen durch parkende Fahrzeuge behindert.

In der Alexander-von-Humboldt-Straße standen zu Beginn noch sieben Fahrzeuge in dem durch mobile Halteverbote gesperrten Bereich. Das Straßenverkehrsamt versuchte alle Fahrzeughalterinnen und –halter, deren Autos in den beiden Straßen standen, telefonisch zu erreichen, um das Abschleppen der Fahrzeuge zu verhindern. Elf Fahrzeughalterinnen und –halter konnten informiert werden. Vier Fahrzeuge mussten durch ein Abschleppunternehmen entfernt werden, da die Halterinnen und Halter nicht erreicht werden konnten und mit der Verarbeitung des heißen Asphalts nicht gewartet werden konnte. Die Fahrzeughalterinnen und-halter erwartet neben den Kosten des Abschleppens auch ein Gebührenbescheid über die erfolgte Ersatzvornahme durch das Ordnungsamt sowie die Verwarnung wegen des Falschparkens.

Dauerparken ist zwar zulässig, trotzdem dürfen Fahrzeughalterinnen und –halter nicht darauf vertrauen, dass eine Dauerparkzone bestehen bleibt. Die mobilen Halteverbotsschilder wurden in diesem Fall rechtzeitig vorher aufgestellt. Wegen Straßen- oder Baumarbeiten sowie Baustellen werden oft vorübergehende Halteverbote eingerichtet. Um vor Überraschungen sicher zu sein, sollten Autobesitzerinnen oder –besitzer beziehungsweise Verantwortliche für den Pkw auch im Urlaub und bei nur kurzer Abwesenheit von wenigen Tagen darum bitten, dass jemand nach dem Fahrzeug, wenn es nicht auf Privatgelände geparkt ist, schaut und es gegebenenfalls umparkt.

 

Quelle: Christine Pfalz – Stadt Bad Honnef

29.09.2021 – 242