Neue Coronaschutzverordnung: Testzentren in Bad Honnef sind auf steigende Nachfrage vorbereitet


Mit der neuen Coronaschutzverordnung NRW, die am heutigen Mittwoch, dem 24.11.2021 in Kraft getreten ist, haben Antigen-Schnelltests und PCR-Tests gegen das Coronavirus unter anderem für den Freizeitbereich und Schutzvorschriften am Arbeitsplatz wieder eine wachsende Bedeutung erhalten. Wo und wann welcher Test benötigt wird, erklärt die NRW Landesregierung jeweils aktuell auf ihrer Sonderseite zur Coronapandemie im Internet.

Schnell- und PCR-Tests im Sinne der Verordnung müssen von einem anerkannten Testzentrum durchgeführt werden. Die Zahl und Öffnungszeiten der qualifizierten Testzentren hatte sich nach dem vorübergehenden Ende der kostenlosen Bürgertestungen seit 11. Oktober verändert. Nun haben die Testzentren ihre Angebote zum Teil erneut dem gestiegenen Bedarf angepasst.

Eine aktualisierte Liste (Stand 24.11.2021) der Bad Honnefer Testzentren, die um Aufnahme auf der Liste gebeten hatten, ist auf der Internetseite der Stadt abrufbar unter:
https://meinbadhonnef.de/coronaschnelltests-kostenlose-buergertestungen-auch-im-stadtgebiet-moeglich/ .

 

Quelle:  Thomas Heinemann – Stadt Bad Honnef

24.11.2021 – 300