Franziskus Gymnasium Nonnenwerth – Missgeschicke eines Wohltäters oder knallharte Immobilienspekulation? Ein etwas anderer Jahresrückblick 2021 von Juliana S. Sange


Es klang alles so schön – am 20. Januar 2020, als auf der Internetseite des Franziskus Gymnasiums Nonnenwerth unter der Überschrift „Nonnenwerth auf neuem Weg – Zukunft von Insel und Schule dauerhaft gesichert“ völlig überraschend kommuniziert wurde, dass die Insel samt der Traditionsschule den Besitzer wechseln würde. „Mit dem erzielten Ergebnis haben wir die Grundlagen für eine gute Zukunft sowohl für uns Schwestern wie für die Schule geschaffen“, hieß es seinerzeit seitens des Ordens der Franziskanerinnen von Nonnenwerth. Der damalige Ordensgeschäftsführer Dr. Hartmut Münzel wurde mit den Worten zitiert: „Die Vertragsverhandlungen waren geprägt von einem großen gegenseitigen Vertrauen.“ Und weiter: „Von daher war es auch möglich, alle für uns wesentlichen Punkte in den Vertragstext einfließen zu lassen. Insbesondere war es uns wichtig, dass sich die rechtlichen Rahmenbedingungen, unter denen die Schule auch zukünftig geführt wird, nicht verändern.“ Von Peter Soliman, dessen von ihm geführte „International School on the Rhine“ (ISR) die Trägerschaft an der Schule im August 2020 dann auch tatsächlich übernahm, verlautete im Januar 2020: „Wir haben großen Respekt vor der mehr als 150 Jahre langen, erfolgreichen Geschichte als Bildungseinrichtung. Diese Tradition wollen wir auch in neuer Trägerschaft mit dem klassischen deutschen Abitur als Abschluss auf der Insel fortführen. Ich freue mich auf den gemeinsamen Weg mit den Schülern, ihren Familien und den Ordensschwestern.“

All dies ist keine zwei Jahre her. Heute müssen insbesondere die Aussagen des neuen und derzeitigen Schulträgers zum Respekt vor der langen Tradition und dem gemeinsamen Weg mit Schülern, ihren Familien und den Ordensschwestern den Genannten wie Hohn erscheinen. Die Ordensschwestern haben die Insel fluchtartig verlassen müssen, die Schüler bangen um ihre Zukunft und die Eltern haben jegliches Vertrauen in den Schulträger, aber auch in den Orden verloren.

Grund für die Misere: angeblich der Brandschutz. Oder besser: ein von Peter Soliman als „Brandschutzgutachten“ bezeichnetes Papier in Kombination mit einer Kostenschätzung. Ein Papier, vorbereitet unmittelbar nach Übernahme der Immobilie „Nonnenwerth“ durch einen Beauftragten Peter Solimans. Ein Papier, das seither – obwohl es solche Furore macht – nirgends eingesehen werden kann. Was auch für die Kostenschätzung gilt, welche das eigentliche Problem darstellt: von 8 bis 20 Millionen Euro Kosten für den Brandschutz spricht Soliman. Geld das er nicht habe – und daher müsse leider die Schule schließen, denn die Schüler dürfe man nicht gefährden. Aufgrund dieses Papiers, vom Auftraggeber Soliman der Öffentlichkeit vollmundig eben als „Brandschutzgutachten“ verkauft, musste die Schule dann auch Mitte 2021 kurzzeitig schließen – und die Ordensschwestern verließen ihr Zuhause. Zu aller Überraschung stellte sich dann später heraus, dass es tatsächlich gar kein formales Brandschutzgutachten gibt, sondern der Kreisverwaltung Ahrweiler nur eine sogenannte „Brandschutztechnische Gutachterliche Äußerung“ zugesandt wurde – also de facto ein Schreiben, das auf Brandschutzprobleme hinweist, ohne aber konkret zu werden oder gar Lösungen aufzuzeigen.

Erstaunlich auch aus Sicht unbedarfter Zuschauer, dass der Kreis der Schule – auf Grundlage von vermeintlich neuen Erkenntnissen – die Betriebserlaubnis per sofort entzieht. Ohne Vorlage eines belastbaren Brandschutzgutachtens. Schließen Behörden Schulen nur auf Zuruf? Immerhin: Nachdem die gleiche Behörde auf den Träger eingewirkt hat, wurde dann aber nur wenige Wochen später eine befristete Duldung zum Betrieb der Schule erteilt. Grundlagen waren Maßnahmen zum Personenschutz, die günstig durch Brandmelder und provisorische Fluchtwege realisiert wurden.

Bekannt und bestätigt ist, was in einem historischen Gebäude üblich ist: nämlich dass der Orden in vielen Jahren zuvor bereits immer wieder verschiedene Ertüchtigungen am Gebäude – auch im Brandschutz – vorgenommen hat. Auch ist bekannt, dass solche Maßnahmen immer über die Bauaufsicht genehmigungspflichtig waren und eben diese Maßnahmen auch teils durch die öffentliche Hand mitfinanziert wurden. Zwischenzeitlich sickerte auch durch, dass der Orden wohl noch vor dem Verkauf der Insel  Nonnenwerth einen bereits gestellten Antrag auf Förderung von Brandschutzmaßnahmen wieder zurückzog – mit dem Hinweis, dass der neue Eigentümer sich um diese Belange kümmern würde.

Somit könnte man als neutraler Beobachter doch davon ausgehen, dass im Verkaufsprozess sowohl der Orden als auch Herr Soliman von der Brandschutzproblematik wussten. In Kenntnis dieser Tatsachen stellt sich die Frage, ob hier die Schulgemeinschaft nicht doch bewusst getäuscht wurde – ob durch den Orden oder durch Herrn Soliman bleibt dabei durchaus offen. Es bleibt wohl aus Sicht der Schulgemeinschaft zu hoffen, dass die Bauaufsichtsbehörden eine positive, unterstützende Rolle beim Erhalt der Schule auf der Insel einnehmen. Die Möglichkeit dazu hätten sie.

Festzuhalten ist in jedem Fall: Es herrscht eine undurchsichtige Gemengelage zwischen befristeter Duldung des Schulbetriebs durch die Behörden und fehlendem Antrag auf Verlängerung der Duldung durch den Träger, zwischen erfolgten Interimsmaßnahmen zur Verbesserung des Brandschutzes und gegensätzlicher Aussage zu dem, was wirklich erforderlich ist. Immobilieneigentümer Soliman spricht stets von Millionen, einschließlich einer notwendigen Sprinkleranlage, andere Sachverständige schätzen einen niedrigen sechsstelligen Betrag als ausreichend für die Erhaltung des Schulbetriebs. Denn für diesen Schulbetrieb muss lediglich der Personenschutz gewährleistet sein – der auch aktuell sichergestellt ist. Dafür bedarf es aber keiner millionenschweren Sprinkleranlage. Auch Vertreter der Stadt Remagen, auf deren Gebiet Nonnenwerth liegt, sprechen nach Rücksprache mit den zuständigen Behörden des Kreises Ahrweiler von Lösungen, die keine Millionen kosten. Sehr bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang auch ein Aktenvermerk des durch Herrn Soliman beauftragten Sachverständigen Paul Corall aus Meerbusch vom 14.10.2021 zu einer Baubesprechung am 01.09.2021, an der neben Herrn Corall die ebenfalls von Herrn Soliman mandatierte Planerin Petra Leckelt (welche die vielen Millionen Euro Sanierungskosten für den Gebäudeschutz veranschlagt hat) und nahezu die gesamte Führungsebene der Bauaufsicht des Kreises Ahrweiler teilnahm. Dieser Aktenvermerk, der  auch Auslöser der Schulschließung sein soll, besagt, dass eine weitere Nutzung der Schulgebäude bei Fortbestand der bereits umgesetzten Maßnahmen möglich sei. Insofern könnte Eigentümer und Schulträger – vertreten durch Peter Soliman – (oder jeder andere alternative Träger) offenbar problemlos eine Verlängerung der Duldung beantragen.

Apropos Immobilieneigentümer Peter Soliman: Herr Soliman erweckt den Anschein, dass die Brandschutzproblematik für ihn völlig überraschend kam und er nicht habe ahnen können, dass dadurch der Bestand der Schule gefährdet werden könnte.

Das ist – auch ungeachtet der bereits an früherer Stelle geschilderten Historie des Schulgebäudes im Zusammenhang mit dem Thema Brandschutz, die an dieser „Ahnungslosigkeit“ schon ausreichend Zweifel aufkommen lassen – bemerkenswert: Peter Soliman, Geschäftsführer der „Objektgesellschaft Meerbusch mbH“, deren Zweck der „(…) Erwerb, die Veräußerung und die Verwaltung von Immobilien (…)“ ist, soll nicht die Weitsicht haben, zu erkennen, dass bei brandschutztechnischer Analyse eines  denkmalgeschützten Gebäudes aus dem Barock Schwachstellen im Brandschutz unmittelbar zu erwarten sind?

Ist dieser Herr Soliman derselbe Geschäftsmann, dessen Beteiligung an der genannten „Objektgesellschaft Meerbusch GmbH“ über die JEPMAP N.V. in Belgien und von dort wiederum über die JUPIDA Holding GmbH in der Schweiz  gestaltet ist? Ein Konstrukt, das offensichtlich einer gewissen Planung bedarf und eine Strategie voraussetzt? Dieser Herr Soliman lässt eine zu erwerbende Immobilie erst dann auf ihren Zustand prüfen, nachdem die Transaktion abgeschlossen und ein Kaufpreis in Millionenhöhe geflossen ist? Oder wer steckt hinter all diesen Gesellschaften, Holdings usw.? Peter Soliman jedenfalls ist zwar einziger Gesellschafter der JUPIDA Holding GmbH (mit einem Kapital von 20.000 CHF) – aber ohne Zeichnungsberechtigung. Die  Geschäftsführung obliegt Hannes Zumstein, Partner der Value Solutions Treuhand und Unternehmensberatung AG, an deren Firmenadresse auch die JUPIDA Holding ihren Sitz hat. Wer hingegen tatsächlich die wirtschaftlich berechtigte natürliche Person nach dem Geldwäschegesetz ist, bleibt unklar – denn im Transparenzregister, das hierzu Auskunft geben müsste, findet sich kein passender Eintrag.

Davon ausgehend, dass Herr Soliman in der Tat von der Brandschutzproblematik überrascht wurde: warum die Intransparenz? Im Rahmen des im Januar 2020 betonten „gemeinsamen Wegs“ wäre es nur natürlich gewesen, das Gutachten und die Kostenschätzungen mit der Schulgemeinschaft offen zu besprechen, um gemeinsam Lösungs- und Finanzierungsmöglichkeiten zu finden. Das setzt natürlich voraus, dass Einigkeit über die erforderlichen Maßnahmen besteht. Was wiederum Transparenz erfordert, mit welcher – warum auch immer – der Schulträger bzw. dessen Geschäftsführer Peter Soliman seine liebe Not zu  haben scheint. So schafften es Peter Soliman und sein Freund und Rechtsbeistand Dirk am Brunnen aus Düsseldorf seit Mai 2021 nicht, sich gemeinsam mit allen Beteiligten an  einen Tisch zu setzen, um die Faktenlage transparent aufzuklären oder Verhandlungen zu führen, um Lösungen zur Fortführung der Schule zu finden.

Oder kam das Brandschutzproblem gar nicht so überraschend – sondern war es sogar eher durchaus willkommen? Zwar bestreitet Soliman, es in Auftrag gegeben zu haben und der Verfasser Christian Rommelfanger spricht von einem „Missverständnis“, aber es existiert nun einmal: das Exposé des Kölner Immobilienmaklers „Brickstone“ zur Umwandlung der Inselgebäude in 47 Luxuswohnungen – mit Datum vom April 2021. In diesem Exposé finden sich interessante Formulierungen (Zitat): „Die Flächen würden entmietet übergeben werden. Die Nonnen können in ein anderes Kloster versetzt werden.“ Der Schulbetrieb wird mit keinem Wort erwähnt. Stattdessen enthält das Exposé eine andere klare Ansage (Zitat): „Der Eigentümer möchte NICHT verkaufen, sondern eine Erbpacht über 99 Jahre vereinbaren.“ Eine zwar nicht unübliche, aber doch nicht alltägliche Regelung. Nun sind die Schwestern zwischenzeitlich (nota bene: aufgrund der Bedenken rund um den Brandschutz) bereits umgezogen – und Herr Soliman hat an anderer Stelle mehrfach betont, die Insel Nonnenwerth nicht verkaufen zu wollen, sondern ggf. eine Erbpacht in Betracht zu ziehen. Interessant, dass das missverständliche Exposé derartig unmissverständlich genau diese Position widerspiegelt – und die Schwestern schon „versetzt“ wurden.

Doch damit nicht genug: Auch die Bonner Ingenieurgesellschaft BIG beschäftigt sich wohl mit dem Kloster Nonnenwerth – nämlich im Kontext eines Projekts für die Oberbergkliniken. Ein weiteres bedauerliches Missverständnis? Eine weitere professionelle Planung ohne Wissen und konkrete Gebäudeinformationen durch Peter Soliman?

Also doch kein gemeinsamer Weg mit Schülern, deren Eltern und den Ordensschwestern? Sondern eher Immobilienspekulation? Konstruiert und steuerlich optimiert über Holdinggesellschaften auch für Investoren im Ausland? Mit einer historischen und einzigartigen Immobilie, frei gemacht und „entmietet“ über den Umweg eines eigens hierfür
konstruierten und vorgeschobenen „Brandschutzproblems“?

Als Außenstehender fragt man sich, warum der Wegzug der Ordensschwestern so lautlos und zügig vonstatten ging. Wenn die Brandschutzproblematik bereits bei Vertragsabschluss zum Verkauf der Immobilie und Schule Nonnenwerth bekannt war, was veranlasste die Schwestern ohne erkennbaren Widerstand ihre Heimat zu verlassen. Eine Heimat, für die sie doch ein lebenslanges Wohnrecht vereinbart hatten. Da es keine veränderte Nutzung gab, ist der Brandschutz hier doch kein Argument. Warum also der Auszug der Schwestern aus dem historischen Gebäude, mit dem sie seit Generationen verbunden sind?

Wir erinnern uns: in einem Schreiben an die Eltern vom 20.01.2020, unterzeichnet durch den damaligen Geschäftsführer des Schulträgers, Dr. Hartmut Münzel, und den Verwaltungsdirektor Tim Berger heißt es (Zitat): „Eine gute Ausbildung ist ein zentraler Baustein für die Zukunft Ihrer Kinder. Damit dieses Ziel auch weiterhin erreicht wird und die hohe Qualität von Unterricht und Erziehung am Franziskus Gymnasium Nonnenwerth dauerhaft gewährleistet ist, haben wir mehrere Entscheidungen getroffen: Die Insel Nonnenwerth bekommt einen neuen Eigentümer, das Franziskus Gymnasium einen neuen Gesellschafter. (…) Bei allen Überlegungen war es unser vorrangiges Anliegen, den Erhalt der Schule langfristig und ohne Abstriche bei der Qualität zu sichern. (…) Wichtig für die Schülerinnen und Schüler sowie Sie als Eltern ist, dass mit dem eingeschlagenen Weg der Schulbetrieb ohne jegliche merkliche Veränderung und Beeinträchtigung weitergeführt wird.“

Da diese wesentlichen Punkte gemäß der eingangs zitierten Aussage von Dr. Hartmut Münzel in den Vertragstext eingeflossen sind, wäre eine Rückabwicklung des Kaufvertrags mit der Begründung der Nichterfüllung der vertraglichen Nebenbedingung „langfristiger Erhalt des Schulbetriebs auf der Insel“ denkbar. Warum unterstützen der Orden der Franziskanerinnen von Nonnenwerth bzw. der Geschäftsführer Dr. Münzel  hier nicht die Schülerinnen und Schüler, die den Ordensschwestern zur schulischen Ausbildung anvertraut wurden, indem eine solche Rückabwicklung initiiert und damit ein „Neustart“ ermöglicht wird? Eine solche Rückabwicklung wäre deutlich schneller wirksam, als eine anderweitig erreichbare Enteignung.

Überhaupt liest sich aus heutiger Sicht die am 20.1.2020 mit dem Schreiben an die Eltern unter den Logos des Ordens, des Schulträgers und der ISR bereitgestellte Liste der „Frequently Asked Questions“ (FAQs) wie eine Aufzählung inzwischen gebrochener Versprechen, z.B.:

  •  „So will die Schule unverändert dem hohen Qualitätsanspruch gerecht werden – im Sinne aller am Schulleben Beteiligten. Wichtig ist, dass die Zukunft des Gymnasiums langfristig gesichert ist, (…).“
  •  „Die Franziskanerinnen von Nonnenwerth waren und sind fester Bestandteil der Insel und aus der jahrhundertelangen Tradition der Insel nicht wegzudenken. Eine Zukunft ohne die Schwestern ist von allen Seiten nicht gewünscht. Die Schwestern geben durch die Übernahme zwar das Eigentum an der Insel ab, können jedoch auch in Zukunft auf der Insel verbleiben. Gleiches gilt für die Verwaltung von Orden und Angela von Cordier- Stiftung.“

Es ist für Peter Soliman nicht der erste Versuch, aus einem Denkmal Kapital zu schlagen. Denn das ganze Drama, einschließlich der beteiligten Akteure, erinnert doch frappierend an die traurige Geschichte um Haus Meer in Meerbusch – einem anderen Denkmal im Zugriff von Peter Soliman, welches er als „Retter in der Not“ erwarb. Man hätte eigentlich vermuten dürfen, dass sich für Peter Soliman und seine Investoren die Erkenntnis durchsetzt, dass ein sinnloses Brachliegen von Gebäuden nicht lukrativ ist. Trotzdem hantiert Soliman erneut mit dieser Perspektive. Solimans eigenen Äußerungen im Bonner General-Anzeiger vom 12.11.2021 zufolge kann es aufgrund des Flächennutzungsplans, des Denkmal- und Naturschutzes sowie der Lage der Liegenschaft in einer Bundeswasserstrasse (Zitat) „(…) sein, dass die Insel hundert Jahre
leer steht.“ Wahrlich der Traum eines jeden Geldgebers.

Es gibt noch weitere Ungereimtheiten: Welche Rolle spielt die ISR? Jene „teure Privatschule“ im Rheinland, der durch den am 26.05.2021 ergangenen Beschlusses des Bundesfinanzhofs (Az. V R 31/19) rückwirkend zum Jahr 2014 die Gemeinnützigkeit entzogen wurde? Ist es in diesem Zusammenhang relevant, dass Soliman als Geschäftsführer des Schulträgers ebenfalls seit Mai dieses Jahres nicht bereit ist, dem „Schulwerk Nonnenwerth e.V.“ die zweckgerechte Verwendung der durch das Schulwerk an den Schulträger überwiesenen 1,36 Mio. Euro nachzuweisen oder zumindest in geeigneter Form zu bestätigen? (Anmerkung: Das „Schulwerk“ ist ein gemeinnütziger Verein, der durch Beiträge der Eltern und Spenden hilft, die Finanzierungslücke zwischen den Kosten des Schulbetriebs und den Zuwendungen des Landes Rheinland-Pfalz zu schließen, und darum regelmäßig hohe Beträge an den Schulträger überweist.) In einem Interview, das Peter Soliman dem Bonner General-Anzeiger gab und welches am 12.10.2021 veröffentlicht wurde, heißt es zu dieser Frage wörtlich (Zitat): „Eine persönliche Erklärung lehnt Soliman ab, verweist darauf, dass er sich nicht mit seinem „Privatvermögen reinziehen lassen“ wolle“. Warum hat Geschäftsführer Peter Soliman solche Sorgen, wenn er sich nichts vorzuwerfen hat?
Wurden die Elterngelder vielleicht veruntreut? Oder wo sieht er für sich als Geschäftsführer das Risiko einer privaten Haftung? Gibt es eine finanzielle Schieflage an der ISR in Nordrhein-Westfalen, zu deren zumindest kurzfristiger Beseitigung die Gelder aus Rheinland-Pfalz äußerst nützlich wären? Leider zahlt das Schulwerk nun nicht mehr, da auch dieser gemeinnützige Verein zur Sicherstellung der Gemeinnützigkeit auf die nachgewiesenermaßen korrekte Mittelverwendung angewiesen ist. Darum war nun das Schulwerk auch gezwungen, den Rechtsweg einzuschlagen und klagt gegen Soliman auf Offenlegung und Rückzahlung der Spenden. Hier stellt sich die Frage, ob jemand, der derartig agiert, überhaupt die Eignung besitzt, Geschäftsführer einer Schulträgergesellschaft zu sein.

Es bleiben viele offene Fragen rund um die Motivation und die Ziele des Herrn Soliman. Auch aktuell. Obwohl er mehrfach bekundet hat, die Trägerschaft der Schule abgeben zu wollen, ist sein tatsächliches Handeln eher erratischer Natur: er bietet die Trägerschaft der öffentlichen Hand an – dem Land Rheinland-Pfalz und der Stadt Remagen, die beide nach dem rheinland-pfälzischen Schulrecht die Trägerschaft nicht so einfach  übernehmen dürfen. Oder dem Kreis Ahrweiler, der nach der Flutkatastrophe mit vielen zerstörten Schulen keine weitere Trägerschaft übernehmen kann. Finanziell leistungsfähige Privatpersonen, wie eine Bonner Geigenlehrerin, welche die Übernahme der Trägerschaft von sich aus anbieten, werden hingegen bereits vor Beginn ernsthafter Verhandlungen öffentlich desavouiert, indem ihr Angebot als nicht seriös abgetan und ihre „Finanzkraft“ in Frage gestellt wird. Dass dieses Argument von einem Schulträger kommt, der die Schule aus finanziellen Gründen angeblich selbst nicht weiter betreiben kann, mutet schon seltsam an.

Seitdem die Elternschaft neue Wege beschreitet und die Trägerschaft in neuer Form übernehmen will, wurden durch Peter Soliman weitere Hürden aufgebaut: Er forderte, per Kontoauszug Barmittel in Höhe von 10 Millionen Euro nachzuweisen – als Voraussetzung, überhaupt Gespräche zu beginnen!

Am 9. November – einem in der deutschen Geschichte merkwürdig auffälligen Datum – kam es zu Terminen zwischen Herrn Soliman und den Vertretern der Schulgemeinschaft. Von Gesprächen kann in diesem Fall nach Aussage von beteiligten Lehrern, Eltern und Schülern nicht gesprochen werden, da außer einem Monolog Solimans und einer Wiederholung altbekannter, aber weiterhin unbelegter Kosten, keine Diskussion in Gang kam und ein Austausch sogar von Peter Soliman durch Gesprächsabbruch unterbunden wurde. Trotzdem ging man am Abend nach diesen Treffen, die auch unter Beteiligung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) erfolgten, mit der Einigung auseinander, dass die Eltern auf eigene Kosten ein weiteres Brandschutzgutachten erstellen und die Gespräche zum Wechsel der Trägerschaft aufgenommen würden.

Am Morgen des 10. November kündigt Herr Soliman, seinem Stil entsprechend nicht persönlich, sondern per E-Mail und über die Medien, die Schließung der Schule zum Ende des laufenden Schuljahres an. An die Lehrerschaft ergingen am selben Abend per persönlichem Boten die betriebsbedingten Kündigungen.

Wem bis zu diesem Zeitpunkt nicht klar war, dass Peter Soliman zu keinem Zeitpunkt ein Interesse an der Fortführung der Traditionsschule hatte, der hat nun den Beweis. Die Kündigungen, die lange Pressemitteilung, das ausführliche Schreiben an die Eltern, welches ebenso wie die Pressemeldung aus unhaltbaren Behauptungen und Halbwahrheiten bestand – alles beweist, dass die angebliche Gesprächsbereitschaft des Herrn Soliman eine Farce war. Der Versuch eines skrupellosen Geschäftsmanns, seine wahren Pläne vor den Betroffenen und der Öffentlichkeit zu verbergen. Aber, um eine der langjährigen Lehrerinnen auf Nonnenwerth zu zitieren, die nun Herrn Soliman die Gefährdung ihres Arbeitsplatzes verdankt: „Der Wolf hat sich seines Schafspelzes entledigt“.

Es fragt sich nur: wenn Herr Soliman nicht das Geld hat, den Brandschutz zu sichern, womit wollte er dann die Liebfrauenschule in Bensheim bezahlen? Oder wie das Hotel, für dessen Errichtung auf dem Campingplatz gegenüber der Insel er eine Bauvoranfrage stellte? Wie wird er den Unterhalt für die Insel Nonnenwerth mit den umfangreichen Verkehrssicherungspflichten, die eine Insel in einer Bundeswasserstraße mit sich bringt, aufbringen? Geht hier jemand an seinem eigenen Ego zugrunde? Ein Hochstapler, der sich verzockt hat und nun den Rettungsanker, den ihm die Elternschaft mit dem Angebot zur Übernahme der Schulträgerschaft zuwirft, nicht annehmen kann? Der Mensch Soliman, der es geschickt schafft, durch ein Verwirrspiel mit Adressangaben in Handelsregistern und sonstigen Dokumentationen seinen wahren Wohnsitz zu verbergen, bleibt insgesamt ein Rätsel.

Auch die neuerlichen und zunächst gut angelaufenen Gespräche zu einer Übernahme der Trägerschaft der Schule durch die Eltern (zur Erinnerung: der Verein „Rettet Nonnenwerth e.V.“ hat konkrete Angebote und Vorschläge zur Übernahme der Schulträgerschaft und zu Vereinbarungen zur Nutzung von Insel und Gebäuden – darunter auch eine Option „Pacht“, aber auch ein Kauf – vorgelegt, die sich an früheren Äußerungen Solimans und seiner Sprecher orientieren) entwickeln sich nach einem kurzen „Aufflackern“ von Konstruktivität wieder erratisch.

Den Elternvertretern wird vorgeworfen, kein Brandschutzkonzept zu haben – was Wunder, denn zu dessen Erstellung wäre Zugang zur Insel erforderlich. Die Möglichkeit, sich unabhängig und selbständig ein Bild von der Brandschutzsituation zu machen, wird der Elternschaft aber weiter verzögerungstaktisch versagt. Genauso wird den Elternvertretern unterstellt, nicht genug dafür zu tun, dass die Schülerinnen und Schüler, das Lehrerkollegium und alle anderen Betroffenen schnell Klarheit zur Zukunft bekämen. Gleichzeitig wird erneut von Soliman mit einem „Weihnachtsgruß“ ein erneutes sogenanntes „Brandschutzgutachten“ unter die Elternschaft gebracht – ein Gutachten, das keines ist (sondern eine simple, kurze Stellungnahme eines schon wieder von ihm – Peter Soliman – beauftragten Sachverständigen, garniert mit einem beeindruckendem Stempel, der jedoch nur auf eine Zulassung in Nordrhein-Westfalen verweist), das nahezu identisch ist mit der bereits bekannten Stellungnahme und ebenso wie diese die Schutzziele „Personenschutz“ und „Gebäudeschutz“ beliebig miteinander vermischt. Pippi Langstrumpf hätte ihre wahre Freude: „Ich mach‘ mir die Welt, …“.

Ende 2021 flatterte dem Verein „Rettet Nonnenwerth e.V.“ dann eine Abmahnung des Soliman-Anwalts Dirk am Brunnen ins Haus, in dem gefordert wird, die Nutzung der Internet-Seite „Gymnasium-Nonnenwerth“ einzustellen, über die der Verein seine Aktivitäten zur Rettung des Inselgymnasiums kommuniziert. Die Abmahnung ist so unnötig wie erfolglos – zeigt aber die Zerrissenheit der Person Peter Soliman. Denn mit der Website „Gymnasium-Nonnenwerth“ wird nur das Ziel verfolgt, die Schule retten. Und wie sagte doch vor kurzer Zeit ein gewisser Peter Soliman (Zitat): „Unser Ziel ist es, das Gymnasium Nonnenwerth zu retten.“ Da ist so eine Abmahnung natürlich nur konsequent…

Aber die Elternvertreter sind unverdrossen optimistisch, dass auch dieser Winkelzug Solimans und seine aktuelle Taktik, Gespräche zu einer Änderung der Trägerschaft zu verschleppen, das Ziel der Schulgemeinschaft, nämlich die langfristige Sicherung des Fortbestands der Schule, nicht aushebeln wird. Solange Behörden, Politik und Öffentlichkeit sich weiterhin so für die über 500 Schülerinnen und Schüler, die Lehrer und die gesamte Schulgemeinschaft mit ihrer 170-jährigen Historie einsetzen, so lange besteht Hoffnung.

Und was ist nun die Moral von der Geschichte? Die Kreisverwaltung Ahrweiler wurde von Peter Soliman mit einem einfachen Schreiben, das der Öffentlichkeit als „Brandschutzgutachten“ verkauft wurde, genötigt, die renommierte Schule Nonnenwerth zu schließen – mit dem Ziel des Investors, das wunderschöne Kulturdenkmal für eine  andere Nutzung frei zu bekommen. Ein aufwendiges Brandschutzgutachten musste hierzu nicht erstellt werden und es mussten auch keine Brandschutzprobleme nachgewiesen werden – es reichte die reine Behauptung eines möglicherweise nicht ganz unabhängigen, über 70jährigen Sachverständigen, solche Brandschutzprobleme könnten vorliegen.

So agiert ein Peter Soliman, der inzwischen strafrechtlichen Verfolgungen gegen sich bzw. gegen von ihm vertretene Gesellschaften entgegensehen darf. Der sich trotz seiner vermutlich nicht nur moralisch zweifelhaften Handlungen immer (noch) damit schmückt, vom Staat und seinen Vertretern hofiert und protegiert zu werden. Dessen  Gesellschaften in Deutschland staatliche Fördermittel erhalten, der seine Einkünfte aber über ein Firmengeflecht auch über Schweiz verschleiert und vermutlich auch versteuert. Ein Peter Soliman, Geschäftsführer der ISR in Neuss, zu der auf dem Arbeitgeber-Bewertungsportal kununu.com unter der Rubrik „Was Mitarbeiter sagen“ folgendes zu lesen ist (Zitat): „Wir werden gut bezahlt und oft gibt es auch an der Steuer vorbei Geld. Auch Wohnung und PKWs bekommen die Kollegen bezuschusst / gestellt und das steuerlich optimiert.“ Der Peter Soliman, der für eine gemeinnützige gGmbH, die dem Betrieb einer Schule dient, die Aufstellung eines Bebauungsplans für einen Campingplatz mit Biergarten beantragen lässt. Ein Peter Soliman, der konsequent jeden – sei es Kirche, Politik, Behörden, Medien oder Schulgemeinschaft – mit „alternativen Fakten“ versorgt und mit Zu- bzw. Aussagen, deren Halbwertszeit unterhalb der Lebenserwartung einer Eintagsfliege liegt, zum Narren hält. Zum Glück gibt es aber Personen im direkten Umfeld von Peter Soliman, die das Herz am rechten Fleck haben.

 

Fortsetzung dürfte folgen…

 

Juliana S. Sange

13.01.2022

 


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