Hunde beim Waldspaziergang anleinen!

Symbolbild Foto: (c) Thomas Scheben

Im Frühling lädt die erblühende Natur zur Spaziergängen oder Wanderungen in Wald und Flur ein. Gleichzeitig bereiten sich die Wildtiere auf die Geburt ihres Nachwuchses vor und die Jungtiere benötigen für den Aufwuchs besonderen Schutz.

Darum appelliert das Veterinäramt des Rhein-Sieg-Kreises an die Hundehalterinnen und Hundehalter, beim Spaziergang mit den Vierbeinern ein rücksichtsvolles  Verhalten an den Tag zu legen. Insbesondere im Wald und dort, wo aufgrund eingeschränkter Sicht mit dem plötzlichen Auftauchen von Wildtieren zu rechnen ist, dürfen Hunde außerhalb von Wegen nur angeleint ausgeführt werden.

Trächtige Wildtiere können schon beim Anblick eines freilaufenden Hundes in panikartige Flucht versetzt werden. Das kann schwere Verletzungen oder aufgrund Überanstrengung eine Totgeburt zur Folge haben. Auch bereits geborene Jungtiere sind gefährdet, da sie in den ersten Lebenstagen vollkommen fluchtunfähig sind und demnach auch für die Hunde eine leichte Beute darstellen, die üblicherweise kein Wild jagen. Außerdem kann es passieren, dass heranwachsende Jungtiere von ihrer Mutter durch jagende Hunde getrennt werden.

Ebenfalls kommt es vor, dass landwirtschaftliche Nutztiere wie beispielsweise aus Schaf- und Rinderherden Opfer jagender Hunde werden. Ein solcher Vorfall kann für die Besitzerin oder den Besitzer infolge von Fehlgeburten und tierärztlichen Behandlungskosten hohe wirtschaftliche Verluste bedeuten.

Hunde, die unkontrolliert Wild und andere Tiere hetzen oder reißen, können im Einzelfall, nach Begutachtung durch den amtlichen Tierarzt, nach den Bestimmungen das Landehundegesetzes NRW als gefährlich eingestuft werden und dürfen dann  grundsätzlich nur noch angeleint und mit Maulkorb ausgeführt werden. Bei Zuwiderhandlung drohen empfindliche Geldbußen.

„Wer aber als Hundehalterin und Hundehalter Rücksicht nimmt, den Hund im Wald und dort wo Tiere sein können, anleint, kann mit seinem Vierbeiner die Spaziergänge genießen“, sagt Dr. Johannes Westarp, Leiter des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes des Rhein-Sieg-Kreises.

 

Quelle: Rhein-Sieg-Kreis (hei)

06.04.2022/173