Bis zu 28 Prozent mehr Geld für Köche, Kellner & Co. im Rhein-Sieg-Kreis

Koch -- Foto:© NGG

Dickere Portemonnaies für Köchinnen, Kellner und Hotelangestellte: Die rund 7.400 Menschen, die im Rhein-Sieg-Kreis in der Gastronomie und Hotellerie arbeiten, bekommen ab sofort deutlich mehr Geld. Zum Mai steigen ihre Löhne auf mindestens 12,50 Euro – für ungelernte Kräfte bedeutet das ein Plus von 28 Prozent. Fachleute kommen ab dem ersten Berufsjahr nun auf einen Stundenlohn von 13,95 Euro – 17 Prozent mehr als bislang. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) spricht von einem „Lichtblick nach mehr als zwei Jahren Corona“ und ruft die Beschäftigten dazu auf, bei der Lohnabrechnung für den Mai genau hinzugucken.

„Die Pandemie hat das Gastgewerbe enorm getroffen. Und damit auch die Beschäftigten, die Einkommenseinbußen durch die Kurzarbeit in Kauf nehmen mussten. Mit dem starken Lohn-Plus haben sie jetzt wieder eine Perspektive“, sagt Manja Wiesner, Geschäftsführerin der NGG-Region Köln. Nun komme es darauf an, dass sich Wirte und Gastronomen an den ausgehandelten Tarifvertrag hielten. Für sie werde es durch die attraktiveren Bedingungen allerdings auch leichter, zwischenzeitlich abgewandertes Personal für die Frühjahrs- und Sommersaison zurückzugewinnen. „So können Restaurants und Hotels in Zeiten sinkender Inzidenzen und steigender Temperaturen wieder durchstarten“, unterstreicht Wiesner.

An die Beschäftigten im Rhein-Sieg-Kreis appelliert die Gewerkschafterin, jetzt einen genauen „Lohn-Check“ zu machen. „Gerade Fachkräfte sollten darauf achten, ob sie nach ihren Qualifikationen bezahlt werden. Wer in der falschen Lohngruppe ist, dem gehen monatlich schnell mehrere Hundert Euro durch die Lappen“, so Wiesner. Wer etwa eine Ausbildung habe und länger als viereinhalb Jahre im Gastgewerbe arbeite, sollte nun auf einen Stundenlohn von 16,27 Euro (bisher: 14,22 Euro) kommen. Bei Fragen rund um die Bezahlung hilft die NGG vor Ort. „Und damit das Extra-Geld wirklich bei den Menschen ankommt, werden aktuell auch Betriebsräte und Führungskräfte über den neuen Tarifvertrag informiert. Klar ist: Im Gastgewerbe sollte sich niemand länger mit einer Bezahlung auf Mindestlohn-Niveau abspeisen lassen“, betont Wiesner.

 

 

Quelle: Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) – (mw)

11.05.2022


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