Auch in Bad Honnef wieder „Mobiles Impfen“ in der kommenden Woche

Symbolbild © Thomas Scheben

Nach wie vor bietet der Rhein-Sieg-Kreis mobile Impfangebote in den Kreiskommunen an. Diese Termine richten sich an Interessierte ab 12 Jahren.

Verimpft werden auch die auf die Omikron-Untervarianten BA.1 und BA.4/5 angepassten Impfstoffe.

Analog der STIKO-Empfehlung werden zur Auffrischungsimpfung die dementsprechenden Impfstoffe der Hersteller BioNTech (ab 12 Jahren) und Moderna (ab 30 Jahren) verimpft. Für die Grundimmunisierung steht jetzt zudem der Totimpfstoff von Valneva für Menschen zwischen 18 bis 50 Jahren zur Verfügung. Der Impfstoff des Herstellers Novavax steht, wie die bisherigen Impfstoffe von BioNTech und Moderna, weiterhin bei allen Impfaktionen zur Grundimmunisierung von Personen ab 12 Jahren zur Verfügung.

 

Montag, 14. November 2022, in Lohmar

Von 10:00 Uhr bis 15:00 Uhr, Rathaus, Rathausstraße 4

 

Dienstag, 15. November 2022, in Königswinter und Bad Honnef

von 10:00 Uhr bis 12:30 Uhr, Haus der Jugend, Dollendorfer Straße 102, Königswinter-Oberpleis

von 13:00 bis 15:30 Uhr, Rathaus Bad Honnef, Rathausplatz 1

 

Donnerstag, 17. November 2022, in Much und Ruppichteroth

von 10:45 Uhr bis 13:15 Uhr, Kulturkiste des Jugendzentrums Much, Klosterstraße 4a

von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr, Rathaus, Rathausstraße 18, Ruppichteroth-Schönenberg

 

Freitag, 18. November 2022, in Rheinbach und Alfter

von 10:00 Uhr bis 12:30 Uhr Glasmuseum Rheinbach, Himmeroder Wall 6

von 13:15 Uhr bis 15:45 Uhr Rathaussaal Alfter, Am Rathaus 7

 

Hinweis: Die QR-Codes für die digitalen Impfzertifikate werden im Nachhinein erstellt und zeitnah per Post beziehungsweise per Mail zugeschickt.

 Impfwillige benötigen für die mobilen Angebote keinen Termin, sollten aber einen Personalausweis und, falls vorhanden, ihren Impfpass mitbringen.

Bei 12–15-Jährigen muss eine erziehungsberechtigte Person eine Einverständniserklärung unterschreiben. Diese gibt es zum Download auf rhein-sieg-kreis.de/impfen. Zur Impfung selbst müssen die Kinder von einer erziehungsberechtigten Person begleitet werden.

 

Quelle: Rhein-Sieg-Kreis (db)

08.11.2022 – 554