Jahresbericht: Schwerpunktkontrollen beim Sushi-, Erdbeer-, Spargel- und Dönerverkauf

Kreishaus Siegburg ©Rhein-Sieg-Kreis

Das Team des Verbraucherschutzes beim Rhein-Sieg-Kreis hat im vergangenen Jahr 3.928 Kontrollen durchgeführt. Die Lebensmittelkontrolleurinnen und –kontrolleure nahmen dabei insgesamt 3.397 Proben. Von 3.165 geplanten Proben mussten 123 beanstandet werden. Bei den insgesamt 12 Verdachtsproben fiel eine Probe auf, bei 11 Beschwerdeproben war alles in Ordnung.  Bei den sogenannten Verfolgsproben, die nach einer bereits festgestellten Auffälligkeit eines Produktes genommen werden, gab es 1 Beanstandung.

„Wir haben im Jahr 2022 im Rahmen des landesweiten Inspektionsprogramms besonderes Augenmerk auf drei Teilbereiche gerichtet“, sagt der Leiter der Abteilung Verbraucherschutz, Dr. Simon Eimer. „Es handelt sich dabei um insgesamt 72 zusätzliche Kontrollen von Shop-in-Shop-Systemen für Sushi, Verkaufsständen von Erdbeeren und Spargel sowie der korrekten Kennzeichnung von „Dönern“.“

Sushi-Shops in Supermärkten

Bei der Kontrolle von in verschiedenen Supermärkten inzwischen integrierten Verkaufsflächen für Sushi ging es auch um räumliche beziehungsweise bauliche Aspekte, aber vorwiegend um die Einhaltung von Hygienevorschriften während der Produktion des japanischen Gerichts. Bei einem Drittel der überprüften Betriebe wurden geringfügige Mängel festgestellt. Hierbei handelte es sich um die Lagerung von Lebensmitteln oder den Umgang damit. Die betroffenen Unternehmerinnen und Unternehmer wurden verwarnt und ausführlich beraten, um künftig die rechtlichen Vorgaben streng einzuhalten.

Verkaufsstände für Erdbeeren und Spargel

Im Frühling 2022 lag der Fokus der landesweiten Kontrollen auf der Überprüfung von Verkaufsständen von Erdbeeren und Spargel. Hier achtete das Team des Lebensmittelüberwachungsamtes auf den Schutz der Ware vor Witterung und Schädlingen sowie Möglichkeiten zum Händewaschen für das Verkaufspersonal. Außerdem achteten die Kontrolleurinnen und Kontrolleure darauf, ob die angebotenen Waren korrekt gekennzeichnet waren. Ergebnis: mehr als die Hälfte der Marktstände musste wegen fehlendem Schutz vor Schädlingen und Mängeln an der Kennzeichnung der Ware gemaßregelt werden. In den meisten Fällen reichten Belehrungen oder Verwarnungen aus. In einigen wenigen Fällen verhängten die Verbraucherschützerinnen und -schützer wegen der Schwere der Verstöße allerdings auch Bußgelder.

„Döner“-Imbissbetriebe

Auch die Kennzeichnung von „Döner“-Gerichten stand 2022 auf der Liste der Verbraucherschützerinnen und –schützer des Kreises. Gesetzliche Vorgaben regeln präzise, welches Produkt rein als Döner Kebap bezeichnet werden darf. So dürfen nur Drehspieße genannt werden, die aus Rind- beziehungsweise Kalbfleisch oder Schaf- beziehungsweise Lammfleisch hergestellt wurden und einen maximalen Anteil von 60 Prozent Hackfleisch haben. Wenn für den Drehspieß Geflügelfleisch verwendet wird, muss dies im Namen der angebotenen Ware auch deutlich genannt werden. Hackfleisch darf hier gar nicht verarbeitet werden.

Bei knapp einem Drittel der kontrollierten Betriebe haben die Kontrolleurinnen und Kontrolleure Mängel in der Kennzeichnung der Drehspieße festgestellt, hauptsächlich ging es dabei um die fehlenden Angaben zur verwendeten Tierart. Diese Mängel konnten alle kurzfristig behoben werden, so dass die Betriebe lediglich mündlich verwarnt werden mussten.

Auch an Kontrollen zu Schwerpunkten auf Bundesebene war das Team des Rhein-Sieg-Kreises beteiligt. Dabei wurden Verkaufsautomaten für leichtverderbliche Fleisch- und Wurstwaren auf die Kennzeichnung und Hygiene hin überprüft. Zudem gab es Kontrollen von Speisekarten im Internet hinsichtlich der Kennzeichnung von Allergenen und Zusatzstoffen. Bei den Verkaufsautomaten war alles in Ordnung, die Online-Speisekarten waren in vielen Fällen allerdings nicht korrekt gekennzeichnet. Die Verbraucherschützerinnen und –schützer nahmen direkt Kontakt mit den jeweiligen Gaststätten auf und forderten diese auf, die entsprechenden Angaben zu korrigieren.

 

Quelle: Rhein-Sieg-Kreis (db)

09.01.2023/010