Strategische Fahndung: Kontrollmaßnahmen zeigten Wirkung – Polizei zieht Bilanz

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Polizeipräsident Frank Hoever hatte aufgrund steigender Fallzahlen, insbesondere bei Wohnungseinbrüchen und Taschendiebstählen, am 18. November 2022 für zunächst 28 Tage die strategische Fahndung angeordnet.

Aufgrund anhaltend hoher Fallzahlen hatte sich der Behördenleiter nach Ablauf der vier Wochen dann für eine phänomenbezogene zeitlich begrenzte Verlängerung der Maßnahme entschieden. „Nach 28 Tagen war nicht damit zu rechnen, dass die Kontrollmaßnahmen bereits einen nachhaltigen Rückgang der Straftaten zur Folge haben. Deswegen habe ich die Verlängerung Mitte Dezember angeordnet. Jetzt ziehen wir Bilanz – und die fällt durchaus positiv aus“, so Frank Hoever.

Die Fallzahlen beim Wohnungseinbruchsdiebstahl sind im Zeitraum seit Beginn der strategischen Fahndung am 18.11.2022 bis zum 09.01.2023 im Vergleich zum selben Vorjahreszeitraum (18.11.2021-09.01.2022) behördenweit um rund 18 Prozent gesunken (von 239 auf 196 Fälle).

Für den Bereich des Taschendiebstahls ist ebenfalls ein Rückgang zu verzeichnen. Im Zeitraum vom 18.11.2022 bis zum 23.12.2022 registrierte die Bonner Polizei im gesamten Zuständigkeitsbereich im Vergleich zum Vorjahreszeitraum (18.11.2021-23.12.2021) 150 Taschendiebstähle – dies sind rund 25 Prozent weniger als in 2021 (von 200 auf 150 Fälle).

Insgesamt hat die Bonner Polizei, die im Rahmen der strategischen Fahndung insbesondere auf Schwerpunktkontrollen gesetzt hat, in den dargestellten Zeiträumen 2938 Personen und 1865 Fahrzeuge kontrolliert. Neben der eigentlichen Zielrichtung der strategischen Fahndung wurden 109 Ermittlungsverfahren wegen Straftaten eingeleitet (davon 52 Verkehrsstraftaten), 149 Ordnungswidrigkeitenanzeigen gefertigt und 298 Verwarngelder in der Hauptsache wegen diverser Verkehrsverstöße erhoben. Zudem wurden fünf Personen aufgrund bestehender Haftbefehle festgenommen. Bei den Kontrollmaßnahmen konnten 112 Personen überprüft werden, die der Polizei bereits durch die Begehung von Eigentumsdelikten bekannt waren.

„Straftäter müssen auch in Zukunft damit rechnen, in unserem Zuständigkeitsbereich kontrolliert zu werden. Wir analysieren die Kriminalitätszahlen ständig und ich behalte mir abhängig von Lageentwicklungen und diesbezüglicher polizeilicher Bewertungen vor, die Maßnahme erneut anzuordnen. Dies wird im Übrigen auch zu Recht von der Polizei erwartet.“

 

Quelle: Polizei Bonn NRW (ots)

12.01.2022