Beim Alkoholtestkauf erneut durchgefallen

Symbolbild --Ordnungsamt -- Foto:©Thomas Scheben

Anfang des Monats Februar wurden durch das Ordnungsamt der Stadt Bad Honnef Alkoholtestkäufe zur Gewährleistung des Jugendschutzes im Stadtgebiet durchgeführt. Besonders ernüchternd war allerdings die Tatsache, dass ein minderjähriges Kind neben Bier auch Zigaretten käuflich erwerben konnte. Erschwerend kommt hinzu, dass eine getestete Verkaufsstelle bereits im Vorjahr durch den Verkauf von Vodka an Jugendliche negativ aufgefallen war.

Das Ordnungsamt überprüft regelmäßig mit Testkäufen, ob die gesetzlich vorgeschrieben Altersgrenzen bei Alkohol und Zigaretten von den Betrieben beim Verkauf eingehalten werden: Bier und Wein sind ab 16 Jahren frei verkäuflich. Tabak und anderer Alkohol wie zum Beispiel Wodka, Likör, Obstbrand, Whiskey, Rum, Tequila und Gin dürfen erst ab 18 Jahren in Tankstellen, Kiosken und Supermärkten frei verkauft werden. Nicht nur der Verkauf ist an und für Jugendliche tabu, sondern auch der Konsum von branntweinhaltigen Getränken oder Lebensmitteln. Die Regelmäßigkeit der Testkäufe ergibt sich auch aus der Tatsache, dass von Eltern regelmäßig Beschwerden eingehen, wonach an minderjährige Kinder bzw. Jugendliche Alkohol oder Zigaretten verkauft worden seien.

Ein entsprechendes Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde eingeleitet.

 

Quelle: Stadt Bad Honnef  – Thomas Heinemann

06.02.2023 – 026