Der Klimafonds des Rhein-Sieg-Kreises geht in die zweite Runde. In 2023 gibt es Fördermöglichkeiten für diese zwei Schwerpunkte: Gefördert werden sogenannte Stecker-Photovoltaik-Geräte (Stecker-PV) und das Anpflanzen von Obstbäumen.
Förderung Stecker-PV
Privatpersonen können einen Zuschuss zum Kauf von Stecker-Solargeräten zur Stromerzeugung beantragen. Diese Geräte werden auch „Balkonkraftwerk“ oder „Mini-Photovoltaik“ genannt. Der Zuschuss beträgt für ein übliches Stecker-PV-Gerät mit zwei Modulen und 600 Watt Wechselrichterleistung pauschal 250 Euro. Wird nur ein Modul (weniger als 500 Watt Wechselrichterleitung) installiert, liegt der Zuschuss bei 150 Euro. Die Fördermöglichkeit richtet sich sowohl an Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer wie auch Mieterinnen und Mieter.
Eine Antragstellung ist vom 17. April bis 28. April 2023 online im Serviceportal des Rhein-Sieg-Kreises über rhein-sieg-kreis.de/klimafonds möglich . Wichtig: Der Förderantrag muss vor Erwerb des Gerätes gestellt werden. Die Antragstellerin oder der Antragsteller erhält nach der Prüfung eine verbindliche Zusage (Bewilligungsbescheid) über den Zuschuss. In einem zweiten Schritt kann dann nach der Installation sowie Anmeldung der Anlage im Marktstammdatenregister die Auszahlung beantragt werden.
Für die Förderung von Stecker-PV-Geräten stehen 40.000 Euro im Fördertopf des Klimafonds zur Verfügung. Sollten in der Zeit bis zum 28. April 2023 mehr Anträge gestellt werden, als Fördermittel zur Verfügung stehen, entscheidet das Los über die Zuteilung.
Unterstützung bei der Bearbeitung des Förderprogramms erhält der Rhein-Sieg-Kreis durch die Energieagentur Rhein-Sieg e.V., welche auch für Fragen rund um die Stecker-PV-Förderung zur Verfügung steht.
Obstbäume: „Jeder Baum Zählt“
Obstbäume sind gut fürs Klima: Sie binden CO₂, sorgen durch ihren Schatten und ihre Verdunstung für Abkühlung und sind für viele Insekten und andere Tiere ein wichtiger Lebensraum. Nebenbei wachsen auf den Bäumen Früchte zum Direktverzehr oder zur Weiterverarbeitung.
Hier können Privatpersonen einen Zuschuss für Jungbäume, Anbindematerial und Verbissschutz beantragen, wenn bestimmte Obstbaumsorten neu gepflanzt werden. Förderfähig sind ausschließlich so genannte „Hochstämme“, da diese besonders langlebig sind und eine langfristige CO₂-Speicherung ermöglichen. Über die Auswahl „alter“, regionaler Sorten wird eine gute Einbindung in die Lebensräume im Rhein-Sieg-Kreis gewährleistet. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 100 Euro der nachgewiesenen Kosten. Eine Antragstellung ist ebenfalls online im Serviceportal des Rhein-Sieg-Kreises über rhein-sieg-kreis.de/klimafonds ab dem 17. April 2023 möglich.
Auch bei der Obstbaum-Förderung gilt: Der Förderantrag muss vor Erwerb der Pflanzen gestellt werden. Die Antragstellerin oder der Antragsteller erhält nach der Prüfung eine verbindliche Zusage (Bewilligungsbescheid) über den Zuschuss. Die Auszahlung erfolgt, nachdem der oder die Bäume gepflanzt wurde bzw. wurden. Für die Förderung von Obstbäumen stehen insgesamt 25.000 Euro im Fördertopf des Klimafonds zur Verfügung.
Der Klimafonds Rhein-Sieg
Die Kreisverwaltung hat das Ziel, im Rahmen des „Maßnahmenprogramm 2025 für den Klimaschutz“ den eigenen CO₂-Ausstoß deutlich zu reduzieren und klimaneutral zu werden.
Für den Betrieb der kreiseigenen Verwaltungsgebäude, Schulen und Dienstwagen werden zurzeit noch fossile Energieträger wie Erdgas und Benzin benötigt, die nicht kurzfristig durch erneuerbare Energien ersetzt werden können. Um das zu kompensieren, hat der Rhein-Sieg-Kreis Anfang 2022 den „Klimafonds“ eingerichtet. Für jeden Kubikmeter Erdgas und jeden Liter Benzin, den die Verwaltung verbraucht, wird ein bestimmter Betrag in den Fonds einbezahlt. Davon können wiederum Projekte zur Energiewende innerhalb des Kreises umgesetzt werden.
Mehr Informationen sowie Hinweise zur Online-Antragstellung unter rhein-sieg-kreis.de/klimafonds.
Quelle: Rhein-Sieg-Kreis (an)
30.03.2023 – 105