Feierliche Einbürgerung im Siegburger Kreishaus

Einbürgerung 2023 -(v.l.): Landrat Sebastian Schuster mit dem Ehepaar Ashraf Matar und Ola Abou Dakkah und den Kindern Sara und Celine -- Foto:© Rhein-Sieg-Kreis

Landrat Sebastian Schuster händigte jetzt im Rahmen einer Feierstunde im Großen Sitzungssaal des Siegburger Kreishauses gemeinsam mit Ludwig Neuber, Neubürgerbeauftragter des Rhein-Sieg-Kreises, 102 Personen die Einbürgerungsurkunden aus.

„Ich freue mich, Ihnen heute Ihre Einbürgerungsurkunden überreichen zu dürfen und beglückwünsche Sie zur deutschen Staatsbürgerschaft,“ sagte Landrat Sebastian Schuster. Gleichzeitig wies er darauf hin, dass mit dem Erlangen der Staatsbürgerschaft nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten verbunden sind. „Beteiligen Sie sich an allen Wahlen! Sie sind ein wichtiger Teil unserer Demokratie“, so Landrat Schuster. Auch bat er die Neubürgerinnen und Neubürger ehrenamtlich aktiv zu werden: „Es gibt viele Möglichkeiten sich zu engagieren. Wer ein Ehrenamt ausübt, leistet einen wichtigen Beitrag zur Gemeinschaft!“

Auch Ashraf Matar und Ola Abou Dakkah haben mit ihren beiden Kindern Sara und Celine jetzt ihre Einbürgerungsurkunden erhalten. Die syrisch-stämmigen Eltern, von Beruf Architekt und Bauingenieurin, wohnen seit 2015 bzw. 2017 in Deutschland. Hier, in der neuen Heimat, ist auch eines ihrer beiden Kinder geboren worden. Mit dem deutschen Pass verbindet sich für die Familie eine neue Lebensperspektive und Zukunft: „In Syrien haben wir keine Perspektive gesehen und wollten eine neue Heimat suchen“, sagt Ashraf Matar. „Die Integration ist für mich mit dem deutschen Pass fest verbunden. Der Pass bedeutet für mich die offizielle Anerkennung, ein Teil dieses Landes zu sein!“

Bei diesem Einbürgerungstermin stammen insgesamt 25 Personen ursprünglich aus Syrien. Die übrigen Einbürgerungsbewerber besaßen bisher die Staatsangehörigkeit nachfolgender Staaten:

Afghanistan (2), Aserbaidschan (2), Belgien (1), Bolivien (1), Brasilien (1), Bulgarien (1), China (1), Frankreich (1), Griechenland (5), Irak (2), Iran (2), Italien (11), Republik Kosovo (1), Kroatien (3), Kuba (1), Marokko (6), Polen (3), Portugal (5), Rumänien (5), Spanien (1), Thailand (3), Tschechische Republik (1), Türkei (9), Tunesien (1), Ukraine (7) und Vereinigten Staaten (1).

Die Einbürgerungsbewerberinnen und Einbürgerungsbewerber wohnen derzeit in nachfolgend genannten Gemeinden:

Alfter (6), Bad Honnef (3), Bornheim (10), Eitorf (1), Hennef (14), Königswinter (5), Lohmar (7), Meckenheim (13), Neunkirchen-Seelscheid (1), Niederkassel (4), Rheinbach (3), Ruppichteroth (1), Sankt Augustin (24), Siegburg (6), Wachtberg (3) und Windeck (1).

Unte den 102 neuen deutschen Staatsangehörigen befinden sich 48 weibliche und 42 männliche Erwachsene sowie 12 Kinder. 28 Personen wurden bereits in der Bundesrepublik Deutschland geboren.

Vor der eigentlichen Einbürgerung werden die neuen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger ein Bekenntnis auf das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland abgeben; dieses lautet: „Ich erkläre feierlich, dass ich das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland achten und alles unterlassen werde, was ihr schaden könnte.“ Dieses Bekenntnis wird zum Schluss der Einbürgerungsfeier mit dem Singen der deutschen Nationalhymne bekräftigt.

Persönlicher Ansprechpartner für alle Zugewanderten ist der Neubürgerbeauftragte des Rhein-Sieg-Kreises, Ludwig Neuber. Er bietet nach telefonischer Vereinbarung Sprechstunden an. Termine können mit ihm telefonisch unter der Rufnummer 02295 902318 oder 0160 8230810 oder per E-Mail an ludwig@neuber.de vereinbart werden. Der Kontakt kann auch über das Kommunale Integrationszentrum des Rhein-Sieg-Kreises, – Der Landrat -, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, Telefon 02241 13-3066, E-Mail: integration@rhein-sieg-kreis.de hergestellt werden.

 

Quelle- Rhein-Sieg-Kreis (hei/an)

31.03.2023-106