Herbstzeit ist Pilzzeit — Pilze sammeln – Was gilt es zu beachten! – Wo darf man was ??

Frisch gepflückte Pfifferlinge - Foto © Thomas Scheben

Herbstzeit ist Pilzzeit und viele eifrige Pilzsucher zieht es in den Wald, um Pilze zu sammeln. Doch beim Sammeln gilt es einiges zu beachten, um der Natur möglichst keinen Schaden zuzufügen. Pilze dürfen nur außerhalb von Naturschutzgebieten gesammelt werden.

Nach dem trockenen Sommer ist jetzt mit dem Regen der letzten Wochen die oberen Schichten des Waldboden wieder gut durchfeuchtet, so dass die Pilze jetzt mit Beginn des Herbstes „aus dem Boden schießen“. Unter dem aktuell noch grünen Blätterdach des Waldes beginnen viele Waldbesuchende nun Speisepilze für die nächste Mahlzeit zu sammeln. Generell ist ein Körbchen für den Eigenbedarf frei. Es gibt jedoch Ausnahmen wie etwa in Naturschutzgebiete, eingezäunten Bereichen oder Flächen, auf denen junge Bäume nachwachsen. Hier gilt es auf den Wegen zu bleiben, um die Natur zu schützen. Auch Bereiche, in denen Holz geerntet wird, dürfen aus Sicherheitsgründen nicht betreten werden. Achten Sie auf Hinweisschilder, die Sie vor potentiellen Gefahren warnen sollen, auch wenn Sie den Blick beim Sammeln auf den Boden gerichtet haben. Um Wildtiere nicht zu stören, sollte das Sammeln zudem in den Morgen- und Abenddämmerung vermieden werden.

Außerhalb von Schutzgebieten dürfen Pilze, Beeren, Blumen, Kräuter und Äste in „Handstraußgröße“ mitgenommen werden. Ein Körbchen mit max. 1-2 Kilogramm sind hier die Grenze. Pilze spielen eine wichtige Rolle im Ökosystem Wald. Deshalb sollten Waldbesuchende nur so viele Pilze sammeln, wie sie selbst verbrauchen können und bei der Ernte darauf achten, dass die Pilze kurz über dem Boden mit einem scharfen Messer abgeschnitten werden. So bleibt das unterirdische, feine Netz der Pilze erhalten und sie können im nächsten Jahr wieder wachsen.

WICHTIG !! Bei der Suche nach schmackhaften Pilzen sollten Sammler sich sehr gut auskennen, denn viele Pilze sind giftig. Zudem sehen einige Giftpilze den Speisepilzen zum Verwechseln ähnlich. Bei Unsicherheit sollte unbedingt auf den Verzehr verzichtet werden.

Giftnotruf: Wer nach dem Verzehr von Pilzen Übelkeit, Schmerzen oder Schwindel verspürt sollte sich sofort an die Giftnotrufzentrale der Universitätsklinik Bonn wenden: 0228 19240.

 

Quelle: Wald und Holz NRW, Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft

17.08.2023