Mobiles Impfen in der kommenden Woche auch in Bad Honnef

Symbolbild © Thomas Scheben

Nach wie vor bietet der Rhein-Sieg-Kreis mobile Impfangebote in den Kreiskommunen an. Diese Termine richten sich auch an aus der Ukraine geflüchtete Menschen sowie an Kinder ab 12 Jahren.


Montag, 30. Mai 2022, in Lohmar

von 11.30 Uhr bis 16.00 Uhr in der Walterscheid-Müller-Straße (Supermarkt-Parkplatz)


Dienstag, 31. Mai 2022, in Königswinter und Bad Honnef

von 09.00 Uhr bis 10.45 Uhr in der Drachenfelsstraße 6 in Königswinter

von 11.15 Uhr bis 13.00 Uhr in der Dollendorfer Straße 27 in Königswinter (Supermarkt-Parkplatz)

von 13.30 Uhr bis 15.15 Uhr in der Himberger Straße 35 in Bad Honnef (Supermarkt-Parkplatz)

von 15.45 Uhr bis 17.30 Uhr in der Berck-Sur-Mer Straße 1 in Bad Honnef (Supermarkt-Parkplatz)


Donnerstag, 02. Juni 2022, in Much und Ruppichteroth

von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr auf dem Wochenmarkt in der Dr.-Wirtz-Straße 3 in Much

von 12.30 Uhr bis 14.15 Uhr auf dem Parkplatz an der Kirche St. Servatius in Ruppichteroth-Winterscheid

von 14.45 Uhr bis 16.30 Uhr in der Brölstraße 2 in Ruppichteroth (Supermarkt-Parkplatz)


Hinweis: Ab sofort wird beim mobilen Impfen nach der Impfung ein digitales Impfzertifikat erstellt und postalisch oder per Mail zugesandt.

Verimpft werden, entsprechend der STIKO-Empfehlung, an alle ab 12 Jahren die Impfstoffe der Hersteller BioNTech und Moderna. Der Impfstoff von Novavax ist zur Grundimmunisierung ab 18 Jahren zugelassen.

Generell können alle ab 12 Jahren, deren Zweitimpfung mindestens 3 Monate zurückliegt, als Vervollständigung der Impfserie eine 1. Auffrischungsimpfung erhalten.

Für berechtigte Personengruppen bietet der Rhein-Sieg-Kreis beim Mobilen Impfen und in den stationären Impfstellen zudem eine vierte Impfung an. Die STIKO empfiehlt eine 2. Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff für über 70-Jährige, Bewohnerinnen beziehungsweise Bewohner und Betreute in Pflegeeinrichtungen und für Personen mit Immundefizienz (frühestens 3 Monate nach der 1. Auffrischungsimpfung).

Ebenfalls empfohlen wird die 2. Auffrischungsimpfung für Personal in medizinischen und Pflegeeinrichtungen, hier jedoch frühestens 6 Monate nach der 1. Auffrischungsimpfung.

Impfwillige benötigen für die mobilen Angebote keinen Termin, sollten aber einen Personalausweis und, falls vorhanden, ihren Impfpass mitbringen.

Bei 12–15-Jährigen muss eine erziehungsberechtigte Person eine Einverständniserklärung unterschreiben. Diese gibt es zum Download auf rhein-sieg-kreis.de/impfen. Zur Impfung selbst müssen die Kinder von einer erziehungsberechtigten Person begleitet werden.

 

Quelle: Rhein-Sieg-Kreis (db)

25.05.2022