Straßenverkehrsamt: Mehr Termine durch neue Regelungen für Händler und Zulassungsdienste

Foto: Rhein-Sieg-Kreis

Um die Wartezeiten für Angelegenheiten in den Zulassungsstellen des Straßenverkehrsamts des Rhein-Sieg-Kreises zu verringern, gibt es ab sofort für Händler und Zulassungsdienste neue Regelungen. Dadurch sollen Kapazitäten freigesetzt werden, die ausschließlich den Terminkunden zugutekommen; es wird eine deutlich höhere Anzahl an Terminen verfügbar sein.

Zulassungsdienste und Händler können nur noch montags und donnerstags zwischen 07:30 Uhr und 11:30 Uhr ihre Unterlagen in den Zulassungsstellen im Kreishaus in Siegburg und in Meckenheim abgeben. Nach einer telefonischen Aufforderung werden die bearbeiteten Unterlagen wieder abgeholt. Auch Ausfuhrkennzeichen werden nur noch montags und donnerstags um jeweils 10:30 Uhr ausgeben.

Appell: Termine einhalten oder absagen!

Die Bürgerinnen und Bürger selbst können aber auch zu einem reibungsloseren Ablauf beitragen: „Wir mussten leider feststellen, dass zwischen 20 und 25 Prozent der gebuchten Termine nicht wahrgenommen werden“, sagte Harald Pütz, der Leiter des Straßenverkehrsamtes des Rhein-Sieg-Kreises. „70 bis 90 Kundinnen und Kunden könnten täglich mehr bedient werden, wenn die nicht benötigten Termine abgesagt würden.“

Daher appelliert der Rhein-Sieg-Kreis an die Bürgerinnen und Bürger: Wenn Sie einen Termin im Straßenverkehrsamt vereinbart haben, diesen aber nicht einhalten können, geben Sie ihn wieder frei! Zusammen mit den oben genannten Maßnahmen für Händler und Zulassungsdienste kann das die Verfügbarkeit kurzfristiger Termine deutlich erhöhen.

 

 

 

Rhein-Sieg-Kreis (an)

11.08.2020/329