Landrat Sebastian Schuster: Weiterer Impfstoff ist dringend notwendig bei Impfmöglichkeiten der Priorität 3

(c) Rhein-Sieg-Kreis

Im 19. Impferlass eröffnet das Land NRW Impfmöglichkeiten für weitere Personen- und Berufsgruppen aus der Priorität 3. Dazu zählen unter anderem Justizbeschäftigte, Beschäftigte im Lebensmitteleinzelhandel und Beschäftigte an weiterführenden Schulen.

„Die teilweise Öffnung der 3. Priorität ist nur dann zielführend, wenn in gleichem Maße auch zusätzlicher Impfstoff zur Verfügung gestellt wird. Das ist uns allerdings vom Land nicht in Aussicht gestellt worden“, so Landrat Sebastian Schuster. „Ich setze mich gemeinsam mit anderen Landräten für weitere Impfstofflieferungen ein, damit wir auch in den Landkreisen den neu berechtigten Gruppen tatsächlich ein Impfangebot machen können. Ohne zusätzlichen Impfstoff werden wir beim Impfen kein Tempo machen können und ich befürchte, dass wir viele Menschen weiter vertrösten müssen.“

Mit dem 19. Impferlass hebt das Land NRW auch das bisher geltende Arbeitsstättenprinzip für beruflich indizierte Impfungen auf. Gleichzeitig stellt der Erlass Eltern von schwer erkrankten minderjährigen Kindern, die selbst nicht geimpft werden können, den Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen gleich. Sie können ebenso wie Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen und Schwangeren sowie die Beschäftigten der nun frei gegebenen Berufsgruppen ab 6. Mai 2021 Termine über die Buchungsportale der Kassenärztlichen Vereinigung vereinbaren.

Quelle: Rhein-Sieg-Kreis (rl)

05.05.2021/225