Leserbrief : Fragen zu den Entscheidungsprozessen bei einer Neubebauung – Straßengabelung Rhöndorfer Straße / Mühlenweg


Wir beseitigen ein Parkgrundstück, -welches leider auch mal von Fremden beschmutzt und als Hundeklo missbraucht wurde-, um sieben Wohnungen zu bauen, lautet das Narrativ des Investors. Eine Grünfläche, die übrigens bis zum Beginn der Rodungsarbeiten weder durch Umzäunung, noch durch Hinweisschilder, als privates Gelände erkennbar gewesen ist. Eine Grünfläche, die seinerzeit mit einem Springbrunnen und mindestens drei Parkbänken Bürger und Besucher Rhöndorfs zum Ausruhen und Verweilen einlud. Und vor dem Bauantrag sei das Grundstück seinerzeit der Stadt zum Kauf angeboten worden…Hundeklo H
„Eine Protestwelle hat keinen Zweck“, wird der Vizebürgermeister, Peter Profittlich, von Rhöndorf zitiert. Will er damit dem mutmaßlichen mehrheitlichen Bürgerwillen von vorneherein den Wind aus den Segeln nehmen? Fakt ist: Die parkähnliche Anlage wird bis heute im Flächennutzungsplan als Grünfläche/Parkfläche ausgewiesen. Fakt ist auch: Das Flurstück 2540 (das Baugrundstück) ist laut GEOportal.NRW der nördliche Teil eines „nur“ 1555m² und nicht 1700m² (-wie im o. g. Artikel *berichtet-) großen Gesamtflurstücks. Fakt ist auch: Die seit 1971 dort ansässige Stadtsparkasse unterhielt dieses seinerzeit von einem Gartengestalter angelegte „Sparkassen-Dreieck“ als repräsentativen Blickfang im Ortszentrum von Rhöndorf. (siehe HVZ v. 12.8.1971) Wenn Herr Profittlich in Ihrem Artikel* richtig zitiert wird, ärgert es ihn, -genau wie uns-, dass der Verwaltungsrat der früheren Stadtsparkasse einst den Erhalt dieser Grünfläche beim Verkauf nicht zur Auflage gemacht hatte. -Schade!- (Karl Heinz Seidel, -damals Direktor der SSK Bad Honnef-, würde sich im Grabe umdrehen, wenn er wüsste, was hier jetzt passiert!)

Ja, der private Investor mag vor dem Hintergrund fehlerhafter historischer Bebauungspläne jetzt das Recht haben, dort nach §34 BauGB so hoch, so breit und so tief wie eben möglich, zu bebauen! Was dabei herauskommt, sehen wir ja jetzt schon in der Konrad-Adenauerstraße, in der Wolkenburgstraße und am Frankenweg…

Ach ja, ich vergaß: Das Grundstück soll ja der Stadt zum Kauf angeboten worden sein! Nicht nur wir fragen uns: Wann? Und zu welchem Preis? Und wer konnte über den Kauf entscheiden? Der Bauausschuss? Der Stadtrat? Der Bürgermeister? Das Bauamt? Bei allem Respekt für Herrn Pinto, (Geschäftsbereichsleiter Städtebau Bad Honnef) der in etwa so zitiert wird: Die Frage sei gewesen: Was bringt mehr? Eine Grünfläche oder die Schaffung von Wohnraum? Dazu ist kurz und knapp zu sagen: Natürlich „bringt“ eine Bebauung immer mehr (Rendite), -vor allem für den Investor-, und auch für die Stadt (Steuern).

Die Frage ist vielmehr: Wer sollte das in diesem Fall entscheiden, bzw. wer hat das so entschieden?

Wer durfte das ohne Beteiligung der Rhöndorfer bzw. Bad Honnefer Bürger so entscheiden?

Wozu gibt es Ausschüsse? Soll das zukünftig so weitergehen? Am Brünnele (der Straßengabelung zwischen Luisenstraße und Hauptstraße) könnte das nächste Mehrfamilienhaus entstehen! Es läge sogar noch näher am Stadtzentrum!

Zeigen nicht gerade die zahlreichen im Artikel* beschriebenen Bürgerproteste, wie krass die Fehleinschätzungen der Stadt Bad Honnef aus dem nach Rhöndorf gerichteten Blickwinkel sind? Hier und an dieser Stelle wird eben nicht „irgendein“ Baugrundstück zulässigerweise jetzt vom Eigentümer bebaut, sondern es wurde die einzige öffentliche und jederzeit begehbare Grünfläche mit drei Parkbänken in Rhöndorf beseitigt, die sowohl Senioren, Jugendlichen, als auch Müttern mit Kleinkindern und Kinderwagen Platz zum Verweilen bot.

 

Die Anwohner der gegenüberliegenden Grundstücke

18.02.2022


* Bezieht sich auf einen Artikel des Bonner „General-Anzeiger“ vom 16.2.2022, dieser liegt der Redaktion NICHT vor.

AusBadHonnef.de berichtete am 3.2.22 und am  7.2.22

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