Probleme wegen Gewichtsbeschränkung – Tankstelle konnte nicht beliefert werden — Stadt reagiert schnell


Benzinknappheit durch neue Verkehrsregelung in Bad Honnef ??    AusBadHonnef.de hat nachgefragt ….

Und so teilte die Stadt Bad Honnef auf Anfrage mit :

In der Frage der Sperrung der Hauptstraße für den Schwerlastverkehr hat sich seit Bekanntwerden bei der Stadt Bad Honnef etwas getan und es wurde eine Lösung gefunden, die bereits umgesetzt wurde.

Bekanntlich hatte der Betreiber der Tankstelle an der Hauptstraße am Donnerstagmittag unter anderen auch die Stadt Bad Honnef darüber informiert, dass der Landesbetrieb Straßen.NRW die Schmelztalstraße für Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 12 Tonnen gesperrt habe. Damit sei die Anlieferung von Kraftstoffen über die Schmelztalstraße ab sofort nicht mehr möglich. Da die talseitige Zufahrt zur Tankstelle über die Mülheimer Straße und die Hauptstraße für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von mehr als 22 Tonnen gesperrt sei, könne die Tankstelle ab sofort nicht mehr mit schweren Tankfahrzeugen beliefert werden.

Die Stadt Bad Honnef hat noch am Donnerstag eine Lösung erarbeitet, wie die Tankstelle auch ohne entsprechende Ausnahmegenehmigung für das Durchfahrtsverbot von Tanklastzügen angefahren werden kann. „Wir haben am heutigen Freitagmorgen die Sperrung der Mülheimer Straße für Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 22 Tonnen aufgehoben, so dass die Mülheimer Straße und auch die Hauptstraße ab der Einmündung Mülheimer Straße talwärts für Lkw befahrbar sind“, erklärt Christoph Heck, Leiter des Ordnungsamtes der Stadt Bad Honnef.
Lkw, die von der Linzer Straße kommen, können ab sofort ohne Gewichtsbeschränkung über die Mülheimer Straße und die Hauptstraße „im Kreis“ zurück zur Linzer Straße fahren und auch die Tankstelle erreichen. Auf die weiterhin bestehende Durchfahrtsbeschränkung für Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 12 Tonnen im oberen Bereich der Hauptstraße in Richtung Schmelztal wird an der Einmündung der Mülheimer Straße in die Hauptstraße durch ein Verkehrszeichen rechtzeitig hingewiesen.

 

Auch die Frage nach Spezial bzw. Sonderfahrzeuge wurde auf Anfrage beantwortet .

Busse sind im Sinne der Straßenverkehrsordnung vom Lkw-Fahrverbot ausgenommen. Busse sind keine Lastkraftwagen. Fahrzeuge der Müllabfuhr und der Straßenreinigung sowie Einsatzfahrzeuge z.B. der Polizei, der Feuerwehr, des Rettungsdienstes oder des Katastrophenschutzes sind nach der Straßenverkehrsordnung vom Lkw-Durchfahrtsverbot ausgenommen.

 

08.09.2023


Nachtrag :  Bei den Brückenschäden handelt es sich um eine Straßenunterführung des O-Baches in Höhe der Einmündung der Straße Mucherwiesental.  Nicht wie im Beitrag berichtet um das Bauwerk in der Höhe des Sportplatzes .

(eb)