Glasfaserausbau — Graue-Flecken-Förderung: Rhein-Sieg-Kreis erhält in Berlin Förderbescheid

Volker Wissing, Bundesminister für Verkehr und Digitales (Mitte), mit Regina Rosenstock, Wirtschaftsförderin des Rhein-Sieg-Kreises (links) und Marvin Höweler, Wirtschaftsförderung Rhein-Sieg-Kreis (rechts), anlässlich der Übergabe des Graue-Flecken-Förderbescheids für den Rhein-Sieg-Kreis. -- Foto©Bundesministerium für Verkehr und Digitales

Nach der Entscheidung des Rates der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid den Eigenanteil für die Graue-Flecken-Förderung zum Glasfaserausbau aufbringen zu wollen, wird der Rhein-Sieg-Kreis am heutigen Dienstag, 12. Dezember 2023, in Berlin von Volker Wissing, Bundesminister für Verkehr und Digitales, offiziell den Förderbescheid des Bundes für die acht teilnehmenden Kommunen im Rhein-Sieg-Kreis entgegennehmen. Dies sind Eitorf, Lohmar, Neunkirchen-Seelscheid, Windeck, Bad Honnef, Königswinter, Rheinbach und Swisttal.

Eingeladen sind alle Landkreise oder kreisfreien Städte, die aufgrund ihrer Größe beziehungsweise aufgrund des Fördervolumens hervorstechen und einen wesentlichen Anteil tragen am Ausbauziel der Gigabitförderung 2.0 bis 2030.

Das Fördervolumen im Rhein-Sieg-Kreis beträgt rund 76 Millionen Euro. Mit insgesamt 38 Millionen Euro fördert der Bund den Glasfaserausbau der acht am Graue-Flecken-Förderprogramm teilnehmenden Kommunen im Kreis.

Im nächsten Jahr 2024 wird ein Ausschreibungsverfahren an die Telekommunikationsunternehmen beginnen und ein Antrag auf endgültige Förderhöhe mit den ermittelten genauen Kosten gestellt werden.

Im Rhein-Sieg-Kreis werden rund insgesamt 7.000 ausbaufähige Adressen von der Graue-Flecken-Förderung betroffen sein.

Der Rhein-Sieg-Kreis hatte sich im Benehmen mit den neunzehn kreisangehörigen Kommunen und in Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln dafür eingesetzt, dass die Kommunen ihre jeweiligen Eigenanteile über einen Zeitraum von sieben Jahren und zwar beginnend erst bei Projektende dem Rhein-Sieg-Kreis zurückzahlen müssen.

Diese Regelung des Kreises, gemeinsam mit der Konferenz der Hauptverwaltungsbeamten, also mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern getroffen, soll dazu dienen, die Haushaltsbelastungen der Kommunen zu verringern. Hintergrund des Verfahrens ist, dass einzelne Kommunen die Eigenanteile nur unter großen Schwierigkeiten finanzieren können.

Bei der Förderung wird zwischen finanzstarken und finanzschwachen Kommunen unterschieden. Das heißt, 50 Prozent übernimmt grundsätzlich der Bund, die weiteren 50 Prozent teilen sich die Länder und Kommunen auf. In Nordrhein-Westfalen übernimmt das Land 30 Prozent bei finanzstarken Kommunen, und 40 Prozent bei finanzschwachen Kommunen.

Am 5. Oktober 2023 hatte der Rhein-Sieg-Kreis den mit den acht Kommunen vereinbarten Antrag eingereicht und am 29. November 2023 den vorläufigen Förderbescheid des Bundes in Höhe von 38 Millionen Euro erhalten.

 

Quelle : Rhein-Sieg-Kreis (hei)

12.12.2023 – 413